Der Grundstein für einen gut funktionierenden Arbeitsschutz wird bei der Bauplanung einer Betriebsstätte gelegt. Damit tragen Architekt*innen und bauvorlagenberechtigte Ingenieur*innen dazu bei, dass das Arbeitsstättenrecht in einer Betriebsstätte eingehalten werden kann. Dieses hat weitreichende Bedeutung: Wird eine Betriebsstätte so geplant, dass sie nicht entsprechend den Anforderungen des Arbeitsstättenrechts eingerichtet und betrieben werden kann, sind im Nachhinein teure Umbaumaßnahmen oder anderweitige Nutzungskonzepte erforderlich.
Dieses Seminar, das von einer Referentin des Amtes für Arbeitsschutz gehalten wird, gibt einen Überblick über den Stand der Rechtssetzung im Arbeitsstättenrecht – inkl. der aktuellen Änderungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und wichtiger Anforderungen an Neubauten und bei Nutzungsänderungen. Es wird erörtert, welche Anforderungen in den Unterlagen zum Baugenehmigungsverfahren inhaltlich beschrieben bzw. eingezeichnet sein müssen, damit diese aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht beurteilt werden können. Darüber hinaus skizziert die Referentin Erfahrungen aus dem Baugenehmigungsverfahren und weitere Aspekte rund um die Baugenehmigung.
• Das Arbeitsstättenrecht: Stand der Rechtssetzung, aktuelle Änderungen der ASRn und wichtige Anforderungen
• Was muss in den Unterlagen zum Baugenehmigungsverfahren inhaltlich beschrieben und eingezeichnet sein?
• Themen / Aspekte rund um die Baugenehmigung in Bezug auf Arbeitsstätten: u.a. Bestandsschutz, Schnittstelle Bauherrschaft / Arbeitgeber*in, Gefährdungsbeurteilung