Teilnahme an Wettbewerben

Mitgliedern der Architektenkammer, grundsätzlich auch beamteten, angestellten und baugewerblich tätigen, ist die Möglichkeit der Teilnahme an Architektenwettbewerben nach Maßgabe der Auslobung eröffnet. 

Die Mitglieder der Architektenkammer dürfen sich aufgrund ihrer Berufspflichten nur an Wettbewerben beteiligen, wenn durch die Verfahrensbedingungen gemäß geltenden bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften ein lauterer Leistungsvergleich sichergestellt ist und in ausgewogener Weise den Belangen von Ausloberinnen oder Auslobern und Teilnehmerinnen oder Teilnehmern Rechnung getragen wird (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 Hamburgisches Architektengesetz).

Der Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer überprüft alle Hamburger Wettbewerbsauslobungen auf ihre Übereinstimmung mit dem geltenden Wettbewerbsrecht. Der Ausschuss unterstützt Auslober und Beteiligte von Wettbewerbsverfahren mit seiner Beratungskompetenz frühzeitig, um Verfahrens- und damit auch Ergebnisqualität bereits im Vorfeld möglicher Verfahren zu optimieren. Gleichzeitig ist der Wettbewerbsausschuss als Beratungsgremium für die Begleitung der Wettbewerbsverfahren zuständig. Insgesamt ist es Aufgabe und Anliegen des Ausschusses, die Durchführung von Wettbewerben als ein Instrument zur städtebaulichen Qualitätssicherung zu stärken und damit zur Förderung der Baukultur beizutragen. Dazu gehört auch die Information der Öffentlichkeit über Sinn und Vorteil des Wettbewerbswesens.

Wettbewerbsrecht

Informationen zum Wettbewerbsrecht für Auslober in Hamburg (RPW 2015) finden Sie hier

Musterauslobung

Der Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer hat eine Musterauslobung für Planungswettbewerbe auf der Grundlage der RPW 2015 erarbeitet. Der Vorstand der Hamburgischen Architektenkammer hat diesem Muster zugestimmt und empfiehlt allen Auslobern, es in der Praxis anzuwenden. Das Dokument kann hier als pdf heruntergeladen werden.