Sie und Ihr Architekt

Gemäß § 1 Hamburgisches Architektengesetz ist die Aufgabe der Architekten bzw. der Innenarchitekten die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken (Architekten) bzw. Innenräumen (Innenarchitekten), die Aufgabe der Landschaftsarchitekten bzw. der Stadtplaner ist die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Garten-, Freianlagen- und Landschaftsplanung (Landschaftsarchitekten) bzw. die Orts-, Stadt- und Landesplanung, insbesondere die Ausarbeitung städtebaulicher Planungen (Stadtplaner). Ebenso gehören die Beratung, Betreuung und Vertretung der Bauherren in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden fachlichen Fragen sowie die Koordinierung, Steuerung und Überwachung der Planung und Ausführung eines Vorhabens zu den Aufgaben aller. Architekten und Landschaftsarchitekten wirken zusätzlich auch bei der Orts, Stadt- und Landesplanung mit. 

Die Berufsbezeichnungen „Architekt“, „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitekt“ und „Stadtplaner“ darf in Hamburg grundsätzlich (eine Ausnahme gilt ausschließlich für nicht in Hamburg ansässige Berufsangehörige) nur führen, wer nach einer Überprüfung seiner Ausbildung sowie einer nachgewiesenen zweijährigen Berufspraxis nach Abschluss der Ausbildung unter der jeweiligen Bezeichnung in die Architekten- und Stadtplanerliste der Hamburgischen Architektenkammer eingetragen ist. Er unterliegt dann dem Hamburgischen Architektengesetz und den Berufspflichten, deren Einhaltung von der Kammer überwacht wird. Zudem knüpft die so genannte unbeschränkte Bauvorlageberechtigung an die Berechtigung zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Architekt“ an. Der Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, also grundsätzlich einem eingetragenen Architekten unterzeichnet sein.

Der Schlüssel zum Erfolg einer Zusammenarbeit zwischen Architekt und Bauherr liegt in der professionellen geschäftlichen und persönlichen Verbindung. Die Erfahrung zeigt, dass erfolgreiche Bauvorhaben Resultate einer gut funktionierenden Zusammenarbeit von informierten Bauherren und fähigen Architekten sind. Diese Verbindung entsteht in einer frühen Phase der Planung und basiert auf einer klaren Kommunikation zum einen über die Vorstellung des Auftraggebers und zum anderen über die Machbarkeit dieser Vorstellung. Zudem bedarf es der Bereitschaft beider Seiten, Verantwortung für die Realisierung des Projektes zu übernehmen. 

Ihr Architekt versteht die Komplexität der Aufgabe und arbeitet mit Ihnen zusammen, um eine bauliche Antwort auf Ihre Bedürfnisse zu finden. Gleichzeitig wird er während der Bauphasen die Funktion des „Vermittlers“ und „Managers“ am Bau übernehmen, indem er Ihre Interessen wahren und dafür Sorge tragen wird, dass aus der Idee ein Gebäude wird.