Versorgung / Versicherung

Versorgungswerk

Mit der Mitgliedschaft in der Hamburgischen Architektenkammer wird auch die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Architektenkammer in Baden-Württemberg, dem die Hamburgische Architektenkammer angeschlossen ist, begründet. Das Versorgungswerk bietet seinen Mitgliedern eine berufsständische Altersversorgung. 

Weitere Informationen der Hamburgischen Architektenkammer zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk finden Sie hier.

Krankenversicherung

Für die Wahl der Krankenversicherung kommt es darauf an, ob Versicherungsfreiheit vorliegt. Das ist bei selbstständig tätigen Architekten der Fall. Dann ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung möglich. Kammermitglieder können über einen Gruppenversicherungsvertrag besondere Konditionen für eine private Krankenversicherung erhalten. Informationen über die Versicherungsmöglichkeiten im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages gibt die Deutsche Krankenversicherung AG, Tel. 0221 578-45 85. Weitere Informationen zum Gruppenversicherungsvertrag der DKV erhalten Sie zudem unter www.dkv.com

Für pflichtversicherte Mitglieder, also in der Regel angestellte Mitglieder besteht generell die Pflicht zur Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse. 

Vor Abschluss einer Krankenversicherung empfiehlt es sich, Rat zum Beispiel von einem unabhängigen Versicherungsmakler einzuholen.

Berufshaftpflichtversicherung

Eine Übersicht der Versicherungsunternehmen erhalten Sie beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfiehlt es sich, Rat zum Beispiel von Kollegen oder einem unabhängigen Versicherungsmakler einzuholen. Zudem ist zu beachten, dass einige Versicherer besondere Konditionen für Berufseinsteiger anbieten. 

Weitere Informationen der Hamburgischen Architektenkammer zur Berufshaftpflichtversicherung finden Sie hier.