Die Arbeit der Hamburgischen Architektenkammer und die Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder werden in erster Linie durch das Hamburgische Architektengesetz (HmbArchtG) bestimmt.
Es bildet die Grundlage des Bestehens der Hamburgischen Architektenkammer und legt deren Struktur und Aufgaben fest.
Es schützt zudem vor allem die Berufsbezeichnungen von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern und normiert die Voraussetzungen zur insoweit notwendigen Eintragung in die von der Hamburgischen Architektenkammer zu führende Architektenliste und die dortige Löschung. Außerdem regelt es die wesentlichen Berufsaufgaben und -pflichten der Berufsangehörigen
Das Hamburgische Architektengesetz finden Sie hier.