Juristische Erstberatung

Die Hamburgische Architektenkammer bietet ihren Mitgliedern eine kostenlose allgemeine juristische Erstberatung in allen mit der Berufsausübung zusammenhängenden Rechtsfragen wie zum Beispiel:

  • Vertragsgestaltung
  • Honorare
  • privates und öffentliches Baurecht
  • Gesellschaftsformen für Architekturbüros
  • Befreiungsrecht (Deutsche Rentenversicherung)
  • Urheberrecht
  • Arbeitsrecht

Hinweis: Diese allgemeine juristische Erstberatung stellt keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten dar; deshalb ist es z.B. nicht möglich, sämtliche Details eines Falles (etwa ganze Verträge) durch die Juristen der Architektenkammer überprüfen zu lassen, was aber für eine vollumfängliche individuelle Rechtsberatung unabdingbar wäre.

Zudem kann die Kammer keine Rechtsanwälte empfehlen. Auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer können Anwälte ermittelt werden.

Orientierungshilfen

Die Architektenkammer hat für ihre Mitglieder eine Reihe von Orientierungshilfen entworfen, die bei der Gestaltung von verschiedenen Verträgen helfen und einen Überblick über die typischerweise zu regelnden Themen geben sollen. Derzeit gibt es folgende Orientierungshilfen mit entsprechenden Begleitinformationen: 

1. Orientierungshilfen Architektenverträge:

  • Abnahmeprotokoll (zu allen nachstehenden Orientierungshilfen)
  • Architektenvertrag (Gebäude) 
  • Architekten-Vorplanungsvertrag (Umbau) 
  • Architekten-Vorplanungsvertrag (Neubau) 
  • Architekten-Vorplanungsvertrag (Neubau – mit vorhandener Bausubstanz) 
  • Freianlagenvertrag
  • Innenarchitektenvertrag
  • Stadtplanervertrag
  • Energieberatervertrag
  • Kombi-Vertrag Energie + Gebäude
  • Abnahmeprotokoll

Die Orientierungshilfen liegen jeweils in einer Fassung mit und einer ohne Zielfindungsphase nach § 650p Absatz 2 BGB vor. Es empfiehlt sich, sich zunächst mittels der Übersicht über den Bestand an Orientierungshilfen zu informieren, um dann das Passende herunterzuladen.

2. Orientierungshilfen sonstige Verträge:

  • Anstellungsvertrag im Architekturbüro
  • Freier Mitarbeiter-Rahmenvertrag
  • ARGE-Vertrag
  • GbR-Vertrag
  • PartGmbB-Vertrag

Mitglieder der Hamburgischen Architektenkammer können die Orientierungshilfen im passwortgeschützten Mitgliederbereich selbst herunterladen.

VgV-Leitfaden

Die inhaltlich aktualisierte und redaktionell angepasste Zweitauflage des 2016 erstmals erschienenen Leitfadens

"VERGABE VON ARCHITEKTENLEISTUNGEN. LEITFADEN ZUR VERGABEVERORDNUNG - VGV"

kann hier heruntergeladen werden.

Herausgegeben wird er von der Bundesarchitektenkammer und anderen Planerorganisationen und bietet auch praxisrelevante Empfehlungen und Grundlagen, um Vergabeverfahren qualifiziert durchzuführen. Zudem liefert er ein gutes Basisgerüst für Einblicke in das VgV-Verfahren.

Den Leitfaden als gedruckte Broschüre können Mitglieder bei der Kammer anfordern: info@akhh.de.