Kammerversammlung

Das höchste Entscheidungsorgan der Hamburgischen Architektenkammer ist die Kammerversammlung.  Die Kammerversammlung besteht aus den Mitgliedern der Kammer und ist mindestens einmal im Jahr vom Kammervorstand einzuberufen. Die Einberufung erfolgt in Textform unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens einem Monat.

Unterlagen zur Kammerversammlung = Blaue Seiten

Die sog. Blauen Seiten enthalten die Anlagen zur Tagesordnung der jeweiligen Kammerversammlung sowie weitere interessante und nützliche Informationen über die Kammer und ihre Arbeit und werden rechtzeitig vor der Kammerversammlung hier eingestellt und im Nachgang als "Bericht Kammerversammlung ####"  archiviert.