+
i

Fortbildungsprogramm

zurück zur Übersicht HAK202.41W

Überblick über das Bauplanungsrecht: Außenbereich, Innenbereich, Befreiung, Ausnahme

Termin

Mittwoch, 2. Dezember 2020
9.30 bis 17.00 Uhr

Online Seminar

max. 25 Teilnehmer*innen

Referent

Dr. Hubertus Schulte Beerbühl

Richter a.D. am Verwaltungsgericht Münster, Buchautor, Dozent für Baurecht

Gebühr

Mitglieder 150,00 €

Gäste 200,00 €

Ermäßigt 70,00 €

Veranstaltungsort

online

Buchungsfrist abgelaufen

In diesem Seminar wird ein Überblick über die grundlegenden Mechanismen des Bauplanungsrechts zur geordneten Siedlungspolitik gegeben. Dabei wird zunächst auf die für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens oft maßgebliche Standortfrage eingegangen.
Im Außenbereich sind nur die wenigen Vorhaben zulässig, die in § 35 BauGB genannt sind.
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans sind Bauvorhaben nur zulässig, wenn sie dem Bebauungsplan nicht widersprechen (§ 30 Abs. 1 BauGB). Die Anwendung des Bebauungsplans setzt das Verständnis der Baunutzungsverordnung und der in den Baugebieten zulässigen Nutzungsarten voraus. Dies wird in dem Seminar vermittelt. Neben der Festlegung von Baugebieten kann die*der Plangeber*in durch die Festsetzung der Gebäudehöhe, der Zahl der Vollgeschosse, der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl sowie – nur in Industriegebieten – der Baumassenzahl die bauliche Nutzung der Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans beschränken.
Auch in Gebieten, in denen kein Bebauungsplan besteht (im Zusammenhang bebauter Ortsteil), muss für eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesorgt werden. Dies ist die Aufgabe des § 34 BauGB. Die Anwendung dieser Bestimmung ist besonders schwierig, weil sie die Feststellung des Umgebungsrahmens verlangt und zudem das sogenannte Einfügungsgebot nur schwer zu handhaben ist. Wann löst ein Vorhaben „bodenrechtliche Spannungen“ aus und ist deshalb unzulässig?
§ 31 Abs. 1 BauGB bietet die Möglichkeit der Erteilung von Ausnahmen. Nach dieser Bestimmung können von den Festsetzungen des Bebauungsplans aber nur solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Das zulässige Regelungsinstrument des Plangebenden wird erläutert.
Das Instrument der Befreiung dient nicht zur Änderung von (heute) als unbillig angesehenen Entscheidungen. Wann eine Befreiung ausgesprochen werden kann und wann ein Anspruch darauf besteht, wird in dem Seminar erläutert.
Mit den im Baugesetzbuch abschließend aufgeführten Möglichkeiten zur Erteilung von Abweichungen soll der*dem Bauherr*in Gestaltungsfreiheit eingeräumt werden, die nicht an einer zu kleinlichen Handhabung der Vorschriften scheitern soll. Das Gesetz bietet hierzu Möglichkeiten, die erläutert werden.

Hinweise

Dieses Seminar wurde aus aktuellem Anlass in eine Online-Veranstaltung umgewandelt.

Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:
Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrophon, die Nutzung eines Headsets wird nachdrücklich empfohlen