Die Bauleitungs-LPH 8 ist die größte Leistungsphase innerhalb der HOAI. Sie ist eine lohnende Aufgabe für die*den Architekt*in, speziell dann, wenn sie*er die Ausführungsplanung erbracht hat. Der dadurch vorhandene Informationsvorsprung ist gewaltig und sollte nutzbringend für Architekt*in und Auftraggeber*in eingesetzt werden. Die Bauleitung stellt die Durchsetzung der eigenen Planung vor Ort auf der Baustelle dar. Die vielfach benannte Haftungsintensivität der Bauleitung kann durch geschickte Vertragsgestaltung mit der*dem Auftraggeber*in deutlich reduziert werden. Darüber hinaus werden im Seminar typische „Fettnäpfe“ der Bauleitung aufgezeigt. Der Referent setzt alles daran, die LPH 8 in ein positives Licht zu rücken. Lassen Sie sich überraschen!
Modul 1: Grundlegende Aufgaben der Bauleitung
• Begriffsklärung Objektüberwachung, Bauleitung, Bauoberleitung, künstlerische Oberleitung und Bauüberwachung
• In welcher Beziehung stehen Objektüberwacher*in und Planer*in zueinander?
• … und dann war da noch die*der Projektsteuerer*in – welche Aufgabe hat die Projektsteuerung?
• Welche individuellen vertraglichen Ausgestaltungen zwischen Auftraggeber*in und Objektüberwachung sind sinnvoll, welche sind erforderlich?
• Welche Vollmacht hat die*der Objektüberwacher*in während der Bauausführung?
• Ist die*der „verantwortliche Bauleiter*in i.S.d. LBO“ eine lohnende Aufgabe für die*den Objektüberwacher*in?
Modul 2: Beratungspflichten vor Baubeginn
• Grundlegende Beratungspflichten der*des Architekt*in innerhalb der LPH 8
• Welche vorbereitenden Maßnahmen sind vor dem Baubeginn zu treffen? Welche Behörden sind zu kontaktieren?
• Was ist in der Baustellenverordnung geregelt? Wer beauftragt den SiGeKo?
• Braucht man einen Baustelleneinrichtungsplan? Wer kümmert sich darum?
• Von wem bekommt man zusätzliche Baustelleneinrichtungsflächen (wo können Straßensperrungen beantragt werden etc.) zugewiesen?
• Wer stellt den Bauzaun, schützt Bepflanzungen, wer erstellt das Pflasterprotokoll?
• Welche Angaben sind vor Baubeginn einzuholen bzw. abzugeben?
• Beispiele für Genehmigungen und Sondergenehmigungen
Modul 3: Bauablauf
• Intensität der Objektüberwachung
• Koordination der am Bau Beteiligten mit unterschiedlichen Werkzeugen
• Was sind besonders zu überwachende Leistungen?
• Dokumentationspflichten z.B. durch das Führen des Bautagesbuches und Darstellung geeigneter Alternativen
• Baurundgänge, Zustandsfeststellungen, Baubesprechungen, Jourfix
• Qualitätssicherung auf der Baustelle – nur ein Modewort?
• Einhaltung von Terminen durch klares Termincontrolling
• Mustererstellung und Bemusterung – die vergessene Hauptleistung
• Wie oft muss der Architekt auf der Baustelle sein?
• Nachtragsprüfung und sonstige Zusatzleistungen
Die Nummerierung der Module bezieht sich auf gesamte, vierteilige Seminarreihe „Basiswissen Bauleitung“. Alle Teile sind separat buchbar.