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Fortbildungsprogramm

zurück zur Übersicht HAK231.56P

Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten Teil 1: Koordination auf der Planungsseite

Termin

Donnerstag, 4. Mai 2023
9.30 bis 17.00 Uhr

Präsenz Seminar

max. 20 Teilnehmer*innen

Referentin

Dr. Barbara Gay

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Diplom-Rechtspflegerin, Düsseldorf

Umfang

8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Gebühr

Mitglieder 150,00 €

Gäste 220,00 €

Ermäßigt 70,00 €

ExG 70,00 €

Veranstaltungsort

Hamburgische Architektenkammer
Grindelhof 40
20146 Hamburg

Jedes Bauprojekt zeichnet sich durch eine Vielzahl zu bewältigender Planungsleistungen aus. Die fortschreitende Bautechnik, verbunden mit immer größer werdenden Anforderungen der Landesbauordnungen und der anerkannten Regeln der Technik, macht jedes Bauvorhaben zu einer komplexen und anspruchsvollen Planungsaufgabe. Die Einholung von Expert*innenmeinungen und Sonderfachleistungen wird zunehmend erforderlich. Das bringt einerseits erhebliches Know-how für das Projekt mit sich, andererseits auch schwierige Schnittstellenbewältigung. Hinzu kommt, dass Gesetz und Rechtsprechung die Anforderungen an die frühen Leistungsphasen stärken und intensivieren, wodurch auch die Bauherrschaft stärker eingebunden wird.

In dem Seminar werden die Koordinations- und Integrationspflichten der*des Architekt*in in Bezug auf das gesamte Planungsteam in allen Leistungsphasen dargestellt. Die Koordinationspflichten der Bauherrschaft selbst und ihre Verpflichtungen im Rahmen der Bedarfsplanung werden erläutert.

Im Rahmen des Themas „Terminsteuerung“ wird auch besprochen, wie sich Verzögerungen und Behinderungen, die kraft der Corona-Pandemie auftreten, in Altverträgen und Neuverträgen auswirken und welche vertraglichen Regelungen zweckmäßig sind.