Kammer wozu?
Die Hamburgische Architektenkammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, deren Aufgaben und Struktur durch das Hamburgische Architektengesetz festgelegt sind. Sie unterliegt der Rechtsaufsicht durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Architektenkammer vertritt alle Architekten sämtlicher Fachrichtungen und Stadtplaner in Hamburg und setzt sich nicht nur für die zur Berufsausübung relevanten Rechtsentwicklungen, sondern ebenso für alle politischen, sozialen und kulturellen Aspekte der Architektentätigkeit ein.
Durch Fortbildungs- und Informationsprogramme sorgt die Kammer für eine ständige Aktualisierung der professionellen Qualifikation ihrer Mitglieder. Durch Überwachung der Berufspflichten dient die Kammer dem Ansehen des Berufsstandes in der Öffentlichkeit.
Aufgabe der Architektenkammer ist es
- die Baukultur, die Baukunst, das Bauwesen, den Städtebau und die Landschaftspflege zu fördern,
- die Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder zu überwachen,
- die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder zu wahren,
- die berufliche Aus- und Fortbildung zu fördern,
- Behörden und Gerichte in allen die Berufsaufgaben betreffenden Fragen zu unterstützen, Gutachten zu erstatten und Sachverständige namhaft zu machen sowie zu Entwürfen für Gesetze und Verordnungen Stellung zu nehmen,
- zu grundsätzlichen Fragen der Honorare Gebühren und Vertragsregelungen für Architekten Stellung zu nehmen,
- auf die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Mitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben, hinzuwirken,
- beim Wettbewerbswesen und bei Regelungen und Durchführung von Wettbewerben mitzuwirken,
- die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für die Tätigkeitsbereiche der Architekten und Stadtplaner durchzuführen,
- die Zusammenarbeit mit den Architektenkammern und Berufsverbänden national wie international zu pflegen und zu fördern.
Aufgabe der Architektenkammer ist es auch, die Architektenliste, die Stadtplanerliste, das Verzeichnis der auswärtigen Architekten und das Register der Berufsgesellschaften zu führen sowie die für die Berufsausübung notwendigen Bescheinigungen zu erteilen.
Architektenkammern gibt es in jedem Bundesland. Sie haben sich zur Bundesarchitektenkammer zusammengeschlossen, die die Interessen des Berufsstandes auf Bundes- und Europaebene wahrnimmt. Siehe auch Rubrik BAK + Länderkammern.