Änderungen der beruflichen Tätigkeit zeigen Sie uns bitte durch Übersendung einer Selbstauskunft in Form einer kurzen Aufstellung über alle aktuellen beruflichen Tätigkeiten (z.B. angestellt bei Arbeitgeber*in; selbstständig mit GbR, GmbH, Partnerschaftsgesellschaft oder als Alleinunternehmer*in; Nebentätigkeit) an. Als Inhaber*in einer Gesellschaft übersenden Sie bitte für jede Gesellschaft zusätzlich eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs mit dem Unternehmensgegenstand oder des aktuellen Gesellschaftsvertrags und eine Liste der Gesellschafter*innen.
Wenn Sie sich den Berufsaufgaben ausschließlich eigenverantwortlich und unabhängig widmen und nicht auch angestellt, verbeamtet oder baugewerblich tätig sind, dürfen Sie Ihre Berufsbezeichnung mit dem Zusatz „freischaffend“ führen (§ 2 Abs. 2 HmbArchtG). In diesem Fall erklären Sie bitte in Ihrer Selbstauskunft, dass Sie „ausschließlich freischaffend nach § 2 Abs. 2 HmbArchtG beruflich tätig“ sind.
Sollte Ihre Eintragungsurkunde einen Eintrag zu Ihrer beruflichen Tätigkeit enthalten (angestellt, baugewerblich, beamtet oder freischaffend), was bei der Erstellung der Urkunde vor Juli 2025 der Fall sein dürfte, senden Sie uns bitte das Original der Urkunde (am Prägesiegel erkennbar) zu, damit die möglicherweise notwendigen Änderungen der Urkunde vorgenommen werden können. Bei Urkunden, die Ab Juli 2025 ausgestellt wurden, entfällt das Zusendeerfordernis in der Regel, da die Urkunden keinen Zusatz zur Beschäftigungsart mehr enthalten.
Bitte beachten Sie die Pflicht, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.