Teilnahmebedingungen Fortbildung

Regelmäßige Fortbildung ist nicht nur eine gesetzliche Berufspflicht, sondern wünschenswert und hilfreich.

Für alle Mitglieder der Kammern gilt eine gesetzliche Fortbildungspflicht. Sie dient letztlich der Sicherstellung der Qualifikation des Berufsstands und der Qualität seines Schaffens. Zudem kann der regelmäßige Besuch von Fortbildungen helfen, individuelle Kenntnisse und Expertise herauszubilden, zu vertiefen und zu erhalten.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig online über das aktuelle Fortbildungsangebot und alle Änderungen!

Programm und Zielgruppe
Das Angebot richtet sich in erster Linie an die Mitglieder und die außerordentlichen Mitglieder der Hamburgischen Architektenkammer (HAK) sowie Personen, die die praktische Tätigkeit unter Aufsicht absolvieren (angezeigt bei der HAK). Mitglieder anderer Länderkammern, Studierende und Gäste sind ausdrücklich willkommen.
Sie finden im Fortbildungsprogramm Angebote, die in direktem Bezug zu Ihrer täglichen Arbeit stehen. Sollten Sie trotz des vielfaltigen Angebots Themen vermissen, teilen Sie uns Ihre Anregungen gerne mit.

Online-Seminare
Für die Durchführung der Online-Seminare (Seminare/Fortbildungen, die über das Internet abgehalten werden) leiten wir Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse an die Firmen, die den technischen Online-Seminar-Support leisten, und an die jeweiligen Referent*innen weiter. Dies ist notwendig, um die technischen Abläufe der Online-Seminare und Ihre Teilnahme daran zu gewährleisten.

Präsenz-Online-Seminare (hybrid)
Neben Präsenz-Seminaren und Online-Seminaren bietet die Fortbildungsakademie auch Seminare als Präsenz-Online-Kombination an. Um die Kommunikation zwischen den Teilnehmer*innen vor Ort und denjenigen, die vom (Home-)Office aus teilnehmen, in diesen Hybridveranstaltungen zu ermöglichen, wird in den Online-Präsenz-Seminaren neben der Präsentation und den Referent*innen auch ein Bild des Seminarraums live über die Konferenzsoftware gestreamt. So ist auch in diesem Format ein gemeinsames Seminarerlebnis aller Teilnehmer*innen gewährleistet.

Anmeldung
Bitte melden Sie sich über unser Webportal Fortbildung an. Sie erhalten daraufhin eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Bitte bestätigen Sie über den darin angegebenen Link Ihren Buchungswunsch. Der Anmeldevorgang ist erst dann erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie von uns eine Anmeldebestätigung erhalten haben. Im Regelfall geschieht dies per E-Mail und beinhaltet die Rechnung. Sollte ein Seminar bereits ausgebucht sein, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht. Wir setzen Sie gerne unverbindlich auf die zugehörige Warteliste.
Bitte überweisen Sie Ihre Teilnahmegebühr unter Angabe der auf der Rechnung angegebenen Rechnungs- bzw. Referenznummer. Eine Teilnahmeberechtigung besteht nur bei Zahlungseingang vor dem Veranstaltungstermin. Da die Anmeldungen zu den Seminaren in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden, empfehlen wir Ihnen, die Anmeldungen so früh wie möglich zu tätigen.

Gebühren
Die Höhe der Gebühren ist bei den jeweiligen Seminaren vermerkt. Die Mitgliedergebühr gilt für Mitglieder einer Architekten- oder Ingenieurkammer und für Personen, die über ein Architektur- oder Ingenieurbüro angemeldet werden, in dem mindestens eine*ein Büroinhaber*in Mitglied einer Architekten- oder Ingenieurkammer ist. Bitte machen Sie bei der Anmeldung die entsprechenden Angaben.
Es stehen in den Seminaren teilweise Kontingente für eine ermäßigte Teilnahmegebühr zur Verfügung. Alle dafür benötigten Nachweise sind gleichzeitig mit der Anmeldung zu erbringen.
Folgende Personen können diese Kontingente nutzen, vorausgesetzt sie selbst sind auch die*der Rechnungsempfänger*in:
•    erwerbslose Mitglieder der HAK
•    Studierende einschlägiger Studiengänge
•    Mitglieder der HAK, die den Beitragsstaffelgruppen 1 und 2 angehören
•    außerordentliche Mitglieder der HAK

Ermäßigte Gebühren für junge Mitglieder:
Speziell für junge Mitglieder, die jünger als 35 Jahre sind und deren Ersteintrag in die Architekten- und Stadtplanerliste der Hamburgischen Architektenkammer nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, stehen in ausgewählten und entsprechend gekennzeichneten Seminaren Kontingente an Plätzen zu für diese Gruppe spezifisch reduzierten Teilnahmegebühren zur Verfügung. Die reduzierten Gebühren für junge Mitglieder sind in der Seminarankündigung mit „JM“ gekennzeichnet. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass die*der Teilnehmer*in selbst die*der Rechnungsempfänger*in ist.

Ermäßigte Gebühren für Mitglieder in Existenzgründung:
Speziell für Mitglieder in Existenzgründung, deren Start in die Selbstständigkeit nicht länger als drei Jahre zurückliegt, stehen in ausgewählten und entsprechend gekennzeichneten Seminaren Kontingente an Plätzen zu für diese Gruppe spezifisch reduzierten Teilnahmegebühren zur Verfügung. Die reduzierten Gebühren für Existenzgründer*innen sind in der Seminarankündigung mit „ExG“ gekennzeichnet. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass die*der Teilnehmer*in selbst die*der Rechnungsempfänger*in ist.

Stornierung
Sie können – sofern nichts anderes bei dem jeweiligen Seminar ausgewiesen ist – bis zu fünf Werktage vor Seminarbeginn Ihre Anmeldung stornieren; in diesem Falle wird die Teilnahmegebühr zurückgezahlt.
Wir bitten Sie, Ihre Stornierung rechtzeitig und schriftlich oder per E-Mail vorzunehmen. Wird eine Anmeldung erst später zurückgezogen, wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.

Absage und Änderungen
Auch bei aller Sorgfalt in der Planung kann es dazu kommen, dass ein Seminar aus organisatorischen Gründen abgesagt bzw. der vorgesehene Ablauf zeitlich, örtlich oder auch inhaltlich geändert werden muss – z.B. bei zu wenigen Anmeldungen, Verhinderung der Dozent*innen, höherer Gewalt. Bei Absage einer Veranstaltung durch die HAK werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückbezahlt. Eine Haftung der Kammer für Schäden infolge der Seminarabsage bzw. -änderung ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des HAK zurückzuführen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.

Vorlage von Teilnahmebescheinigungen zur Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste der HAK
Sie können den Nachweis über den Besuch eines Seminars im Rahmen des Eintragungsverfahrens vorlegen. Im Aufgabenbereich der technischen und wirtschaftlichen Planung sowie des Baurechts sind Fortbildungsveranstaltungen, die von einer Architektenkammer eines Landes der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden, vom Eintragungsausschuss im Rahmen einer einzelfallbezogenen Gesamtbeurteilung anzurechnen, vgl.§ 4 Absatz 1 Satz 3 HmbArchtG. Für Seminare, die vor dem zur Eintragung ausreichenden Abschluss (z.B. schon nach einem dreijährigen Bachelor in der Fachrichtung Architektur) besucht wurden, gilt das nicht.

Verwahrung von Garderobe und Gepäck
Die HAK kann keine sichere Verwahrung der Garderobe und des Gepäcks der Teilnehmer*innen während des Seminars gewährleisten. Bei Beschädigung oder Verlust mitgebrachter Sachen haftet die HAK nicht. Ausgenommen hiervon sind Schäden bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.

Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.akhh.de/datenschutz

Kontakt
Hamburgische Architektenkammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Fortbildungsakademie
Grindelhof 40
20146 Hamburg

Ansprechpartner*innen: Stephanie Lerche und Stephan Feige
Tel: 040 441841-20
Fax: 040 441841-44
E-Mail: fortbildung@akhh.de

Bankverbindung
Hamburgische Architektenkammer
Commerzbank
IBAN DE75 2004 0000 0622 3093 00


Stand: April 2022