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Dauer von Bauantragsverfahren auf dem Prüfstand

Am 16. August 2021 fand ein digitaler Austausch über Verzögerungen im Baugenehmigungsverfahren auch als Folge der Corona-Pandemie zwischen dem Leiter der Obersten Bauaufsicht bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und der Leiterin des Zentrums für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt im Bezirk Bergedorf sowie interessierten Vorstands- und Arbeitskreismitgliedern der Hamburgischen Architektenkammer statt.

Anlass für diesen Online-Workshop war die vierte gemeinsame Onlinebefragung von Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeit von Architektur- und Ingenieurbüros. 49 Prozent derjenigen, die aus Hamburg an der Befragung teilnahmen, hatten angegeben, mit Verzögerungen im Genehmigungsprozess konfrontiert zu sein. 

In einem offenen Dialog tauschten sich die Teilnehmenden über die Gründe der Verzögerungen, Möglichkeiten zur Verbesserung, insbesondere Beschleunigung des Verfahrens sowie positive und negative Erfahrungen der Zusammenarbeit bei Baugenehmigungsverfahren aus.

Von Behördenseite wurden erste Verzögerungen hinsichtlich der im Bündnis für das Wohnen verabredeten Genehmigungszeiten bestätigt. Als Gründe wurden genannt:

  • Begrenzte Anzahl an Bauprüfer*innen, vor allem wegen erschwerter Rekrutierung
  • Wachsende Komplexität der Verfahren (zunehmend schwierige Grundstücke, viele Abweichungen, Befreiungen und fachrechtliche Anforderungen)
  • Verzögerungen wegen der Umstellung auf Home-Office zu Beginn der Coronakrise (diese seien zwischenzeitlich aber gelöst)
  • Defizite bei der Digitalisierung der Verfahren, auch wegen überwiegender Papierbeantragung (über 90 % Papieranträge)
  • Kurzfristige Verunsicherungen durch hamburgische Rechtsprechung zu Befreiungen

Man versuche hier, Erleichterungen zu erreichen. So biete etwa der neue Befreiungstatbestand des Baulandmobilisierungsgesetzes eine Chance, Genehmigungen im Wohnungsbau schneller erteilen zu können. Hinsichtlich teilweise unzureichender Bauvorlagen ergeht der Hinweis auf die Erläuterungen zum Inhalt von Bauvorlagen, denen Planer*innen hilfreiche Informationen entnehmen können, um Zurückweisungen und Nachforderungen zu vermeiden.

Die Mitglieder interessierte vor allem, welchen Einfluss die Politik auf das Baugenehmigungsverfahren hat und welche Entscheidungskompetenz den Bauprüferinnen und -prüfern im Genehmigungsverfahren konkret zu Teil wird. Zudem sahen die Mitglieder Verbesserungsbedarf bezüglich der rechtzeitigen Versendung der Eingangsbestätigungen durch die Bauämter und der generellen Erreichbarkeit der Bauprüferinnen und -prüfer. Kritisiert wurden kleinteilige Nachforderungen kurz vor Fristablauf.

Die Behördenvertreter berichteten über ein Transformationsvorhaben für die Bauaufsichtsbehörden dessen Ziel es sei, die Genehmigungsprozesse zu optimieren und zugleich die Bauprüfer in Ihrer Aufgabe als Entscheider zu stärken.  Hierbei sei auch eine Einbeziehung der Kammern geplant. Insgesamt war allen Teilnehmenden daran gelegen, durch konstruktiven Austausch gemeinsam an Lösungen für einen stringenteren Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens zu arbeiten. So haben die Beteiligten vereinbart, den Austausch fortzusetzen, um durch gemeinsame Beiträge das Bauantragsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Der Hinweis auf die baldige Einführung eines neuen digitalen Verfahrens und das Bestreben, alsbald behördenseitig alle Verfahren digital zu bearbeiten, lassen eine Verbesserung erwarten. Die Behörden erinnern daran, dass die digitale Antragstellung auch gesetzlich die Regel sein soll und erbitten hier eine aktive Mitwirkung der Planer*innen dergestalt, dass von der Möglichkeit, digital einzureichen, vielfältig Gebrauch gemacht werde.