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Auswirkungen der Novelle des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes

Am 29. August 2023 hat der Senat die Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes mit dem Klimaschutzstärkungsgesetz beschlossen und die Bürgerschaft hat das Gesetz am 6. Dezember 2023 mit einigen Änderungen/Ergänzungen verabschiedet. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die neuen Verpflichtungen gelten nach Inkrafttreten des Gesetzes und müssen – je nach den vorgesehenen Fristen – ab 2024 oder 2027 erfüllt werden. Hier ein Überblick über einige der Neuerungen:

•    die gesetzliche Festschreibung der Hamburger Klimaschutzziele: Der CO2-Ausstoß soll bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. 2045 und damit fünf Jahre früher als bislang vorgesehen, soll ganz Hamburg weitestgehend CO2-neutral leben und wirtschaften.

•    Der Ausbau der Infrastruktur für Strom, öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, Wärme und Wasserstoff wird gestärkt und beschleunigt.

•    Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten, die bereits seit dem 1. Januar 2023 verpflichtend sind, müssen ab 2024 mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche bedecken.

•    Photovoltaik-Anlagen werden früher, bereits ab 2024 auch bei Bestandsgebäuden verpflichtend, wenn deren Dächer wesentlich umgebaut werden. Dabei müssen mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche bedeckt werden.

•    Ebenfalls verpflichtend ab 2027: die kombinierte Nutzung von Dächern für Photovoltaik-Anlagen und Begrünung als Solargründach.

•    Über Stellplatzanlagen sind ab 2024 beim Neubau oder Ausbau Photovoltaik-Anlagen zu installieren, deren Modulfläche mindestens 40 Prozent der geeigneten Stellplatzfläche beträgt. Die Pflicht wird ausgelöst, wenn mehr als 35 Stellplätze neu entstehen.

•    Die Anforderungen an öffentliche Gebäude u. a. zur Nutzung klimafreundlicher Baustoffe und erneuerbarer Energien werden verstärkt.

Änderungen der Hamburgischen Bauordnung
Zur bauordnungsrechtlichen Erleichterung der Installation von Solaranlagen und Wärmepumpen werden einzuhaltende Abstände insbesondere zu Dachaufbauten und Wänden reduziert. Dadurch soll einerseits die Installation von Wärmepumpen in aus baulicher Sicht komplexen Gegebenheiten ermöglicht werden, in denen eine Installation aufgrund bisheriger Abstandsflächen schwer oder nicht möglich war. Andererseits soll die umfassendere Nutzung von Dachflächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien gefördert werden, die bisher durch einzuhaltende Abstände begrenzter war.

Änderungen des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
Um den Ausbau erneuerbarer Energien in Hamburg weiter zu beschleunigen, werden auch die landesrechtlichen Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung konsequent genutzt. Daher wird für Verwaltungsakte, die die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern betreffen, das Widerspruchsverfahren in Verwaltungsverfahren abgeschafft. Damit kann künftig unmittelbar Klage erhoben werden.

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