Verlängerung der Bestellung über das 68. Lebensjahr hinaus
Die öffentliche Bestellung erlischt, wenn der Sachverständige das 68. Lebensjahr vollendet hat. Die Kammer kann befristete Verlängerungen…
Richtlinie über die Kundmachung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
Nach der Bestellung und Vereidigung dürfen Sachverständige auf Ihre öffentliche Bestellung und…