Regionalausgabe Hamburg.Schleswig-Holstein Offizielles Organ der Hamburgischen Architektenkammer und der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein | Körperschaften des öffentlichen Rechts
Hamburgisches Architektengesetz (HmbArchtG) vom 11. April 2006 (HmbGVBl. S. 157), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (HmbGVBl. 2023 S. 16) §1 Berufsaufgaben (1)
Die Hamburgische Architektenkammer hat von Gesetzes wegen zwei Möglichkeiten, auf das berufliche Verhalten ihrer Mitglieder Einfluss zu nehmen und dieses zu überprüfen.
1.
Ehrenausschuss
Informationen zum Ehrenverfahren
1. Allgemeines zu den Berufspflichten
Alle Mitglieder der Hamburgischen Architektenkammer (HAK), alle auswärtigen Architekt*innen (§ 9
DABregional 02·17 1. Februar 2017, 49. Jahrgang Offizielles Organ der Hamburgischen Architektenkammer und der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein | Körperschaft des öffentlichen
Kostenordnung der Hamburgischen Architektenkammer Vom 20. November 2006 (Amtl. Anz. 2007 S. 1224) mit der Änderung vom 15. November 2010 (Amtl. Anz. S. 2652) § 1 Kosten des Eintragungsverfahrens (1)
Kostenordnung der Hamburgischen Architektenkammer Vom 20. November 20061 Auf Grund von § 16 Absatz 2 und § 25 Absatz 1 des Hamburgischen Architektengesetzes vom 11. April 2006 (HmbGVBl. S. 157) hat
Thema
Im Fokus stehen Städtebau, Stadtplanung, Landschafts- und Freiraumplanung, Architektur und Verkehrsplanung hinsichtlich der gesamtstädtischen, aber auch teilräumlichen Entwicklung Hamburgs.
Arbeitskreis Nachhaltigkeit
Der Arbeitskreis Nachhaltigkeit (bis 2025 Projektgruppe) wurde im Frühjahr 2020 vom Vorstand der Kammer initiiert. Die Gruppe verfolgt das Ziel, über Nachhaltigkeit im
Arbeitskreis Aus- und Fortbildung
Thema
Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit der Hochschulausbildung von Personen, die später einen Beruf im Bereich der Architektur, Innenarchitektur,