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591. Eintragung - Änderungen der beruflichen Tätigkeit  
Änderungen der beruflichen Tätigkeit Änderungen der beruflichen Tätigkeit zeigen Sie uns bitte durch Übersendung einer Selbstauskunft in Form einer kurzen Aufstellung über alle aktuellen beruflichen  
592. Eintragungsausschuss  
Der Eintragungsausschuss ist ein Organ der Hamburgischen Architektenkammer. Er hat die Aufgabe, über die Eintragungen in die Architektenliste und die Stadtplanerliste, das Verzeichnis der  
593. Architekten- und Stadtplanerliste - Antragsunterlagen  
Antragsunterlagen Für einen Antrag auf Eintragung bitten wir Sie die folgenden Unterlagen (Ziff. 1-6 in einer PDF zusammengefasst) und auch die Planungsunterlagen (Formatierungshinweise unter Ziff.  
594. Architekten- und Stadtplanerliste  
Planungsunterlagen aus dem Zeitraum der praktischen Tätigkeit nach Abschluss der Hochschulausbildung aus der beantragten Fachrichtung. Antragstellerinnen und Antragsteller für die Fachrichtung  
595. Altersvorsorge / Versicherungen  
Versorgung / Versicherung Versorgungswerk Mit der Mitgliedschaft in der Hamburgischen Architektenkammer wird auch die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Architektenkammer in  
596. Praktische Tätigkeit / Außerordentliche Mitgliedschaft (Absolvent*innen)  
Die wichtigsten Unterlagen - Anzeigeformular Tätigkeit - Antragsformular Mitgliedschaft - Architektengesetz Praktische Tätigkeit / Außerordentliche Mitgliedschaft (Absolventen) Anzeige der  
597. Altersvorsorge / Versicherungen  
Versorgungswerk Mit der Mitgliedschaft in der Hamburgischen Architektenkammer wird auch die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Architektenkammer in Baden-Württemberg, dem die  
598. Praktische Tätigkeit / Außerordentliche Mitgliedschaft (Absolvent*innen) - Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der außerordentlichen Mitglieder  
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der außerordentlichen Mitglieder In das Verzeichnis der außerordentlichen Mitglieder können Personen eingetragen werden, die nach erfolgreich abgeschlossenem  
599. Teilnahme an Wettbewerben  
Teilnahme an Wettbewerben Mitgliedern der Architektenkammer, grundsätzlich auch beamteten, angestellten und baugewerblich tätigen, ist die Möglichkeit der Teilnahme an Architektenwettbewerben nach  
600. Teilnahme an Wettbewerben  
Mitgliedern der Architektenkammer, grundsätzlich auch beamteten, angestellten und baugewerblich tätigen, ist die Möglichkeit der Teilnahme an Architektenwettbewerben nach Maßgabe der Auslobung  
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