Eintragungsausschuss

Der Eintragungsausschuss ist ein Organ der Hamburgischen Architektenkammer. Er hat die Aufgabe, über die Eintragungen in die Architektenliste und die Stadtplanerliste, das Verzeichnis der auswärtigen Architekten und Stadtplaner, das Gesellschaftsverzeichnis und das Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften sowie über Löschungen, die von Amts wegen erfolgen müssen, zu befinden. Des Weiteren entscheidet er über die Ausstellung von speziellen im Architektengesetz festgelegten Bescheinigungen zur Berufserfahrung und praktischen Tätigkeit in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung. 

Der Eintragungsausschuss ist unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Er entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach seiner freien, aus dem Gang des gesamten Verfahrens gewonnenen Überzeugung mit Stimmenmehrheit. Insoweit ist er aufgrund des Architektengesetzes berechtigt, in allen den Aufgabenkreis der Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen betreffenden Fragen Architektenkammern, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen Auskünfte zu erteilen und von diesen einzuholen. Berufsangehörige sind durch das Architektengesetz verpflichtet, dem Eintragungsausschuss alle zur Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigten Auskünfte zu erteilen. Die Mitglieder des Eintragungsausschusses sind deshalb zur absoluten Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, verpflichtet. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. 

Der Eintragungsausschuss besteht aus einer*m Vorsitzenden und zwölf Beisitzer*innen sowie jeweils mindestens einer*m Stellvertreter*in, die alle vom Kammervorstand für die Dauer von vier Jahren bestellt werden. Die Vorsitzenden müssen die Befähigung zum Richteramt haben und dürfen nicht Mitglied der Hamburgischen Architektenkammer sein. Die Beisitzer*innen dürfen nicht dem Kammervorstand angehören. Der Ausschuss tagt und entscheidet in der Besetzung mit einer*m Vorsitzenden und vier Beisitzer*innen, von denen mindestens zwei der Fachrichtung der betroffenen Person angehören müssen. 

Sitzungen des Eintragungsausschuss

In der Regel finden Sitzungen des Eintragungsausschusses einmal im Monat statt. Besetzt ist der Ausschuss meist mit zwei Architekt*innen und zwei Vertreter*innen einer anderen Fachrichtungen, also entweder Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen oder Stadtplaner*innen, so dass Anträge in der Fachrichtung Architektur monatlich und Anträge in den anderen Fachrichtungen einmal in drei Monaten behandelt werden können. 

Weitere Informationen zu den Eintragungsformalitäten finden Sie unter www.eintragung.akhh.de auf unseren Seiten. 

Ihre Mitarbeit im Eintragungsausschuss

Alle Mitglieder der Hamburgischen Architektenkammer sind herzlich eingeladen, sich an der ehrenamtlichen Mitarbeit in der Kammer zu beteiligen. Wenn Sie also Interesse an einer Mitarbeit im Eintragungsausschuss haben und zuverlässig an ca. vier Sitzungen im Jahr teilnehmen können, bewerben Sie sich gern beim Vorstand der Hamburgischen Architektenkammer für die Funktion als Beisitzer*in im Eintragungsausschuss. Der Vorstand muss regelmäßig über Neubestellungen beschließen. 

Bei Interesse geben wir Ihnen gern zusätzlich Auskunft per E-Mail.

Vorsitzende des Eintragungsausschusses: 

Florian Krause-Allenstein, Rechtsanwalt
Christian Esch, Rechtsanwalt
Frank Großmann, Rechtsanwalt

Stand: Februar 2024