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461. Fortbildung  
Eine regelmäßige berufliche Fortbildung ist nicht nur wünschenswert und hilfreich, sondern eine Berufspflicht. Nach § 19, Absatz Nr. 2 des Hamburgischen Architektengesetztes (HmbArchtG) sind  
462. Architekten- und Stadtplanerliste  
Die Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in, Innenarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Stadtplaner*in oder ähnlicher Bezeichnungen (z.B. Architektur oder Stadtplanung), auch in  
463. Architekten- und Stadtplanerliste - Richtlinie 2005/36/EG  
Richtlinie 2005/36/EG Die konsolidierte Fassung der Richtlinie 2005/36/EG mit Stand vom 24.05.2016 finden Sie unter http://data.europa.eu/eli/dir/2005/36/2016-05-24  
465. Architekten- und Stadtplanerliste - Architekten- und Stadtplanerliste  
Architekten- und Stadtplanerliste  
466. Informationen für Studierende  
Informationen für Studierende Die Hamburgische Architektenkammer hat Informationen extra für Studierende zusammengestellt, die je nach Fachrichtung hier abgerufen werden können: Für Studierende  
467. Informationen für Studierende - Informationen für Studierende  
Informationen für Studierende Die Hamburgische Architektenkammer hat Informationen extra für Studierende zusammengestellt, die je nach Fachrichtung hier abgerufen werden können: Für Studierende  
468. Der Tag der Architektur und Ingenieurbaukunst am Wochenende 29./30. Juni 2024  
Am kommenden Wochenende ist endlich wieder Tag der Architektur und Ingenieurbaukunst. Die Besucher*innen erwartet ein Programm von über 120 Führungen, über 40 Projektbesichtigungen, elf thematische  
469. Mitgliedschaft  
Wer ist Mitglied der Hamburgischen Architektenkammer und was folgt aus der Mitgliedschaft?  Alle Personen, die in die Architekten- oder Stadtplanerliste der Hamburgischen  
470. Bauvorlageberechtigung  
Bauanträge für ein genehmigungspflichtiges Vorhaben müssen durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein. „Große“ Bauvorlageberechtigung: Nach der Vorschrift des § 67  
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