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411. Berufshaftpflichtversicherung  
… zum Unterhalten einer Berufshaftpflichtversicherung Grundprinzip  Alle Mitglieder der Hamburgischen Architektenkammer und eingetragene Gesellschaften sind gem. § 19 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 5 des…  
412. Berufshaftpflichtversicherung  
… Grundprinzip  Alle Mitglieder der Hamburgischen Architektenkammer und eingetragene Gesellschaften sind gem. § 19 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 5 des Hamburgischen Architektengesetzes (HmbArchtG)…  
413. Schlichtungsverfahren  
… Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Hamburgischen Architektenkammer oder zwischen einem Mitglied und einem Dritten, der nicht Mitglied der HAK ist (zum Beispiel ein Bauherr) sollen dem Schlichtungsausschuss der HAK…  
414. Ausschüsse  
… Ausschüsse sind die im Hamburgischen Architektengesetz und/oder in der Satzung der Hamburgischen Architektenkammer abschließend benannten Gremien, die zur Erfüllung der Aufgaben der Hamburgischen…  
415. GV_Antrag_en.pdf  
…Hamburgische Architektenkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Eintragungsausschuss Grindelhof 40 20146 Hamburg Application for entry in the company list In accordance with Hamburgisches Architektengesetz…  
416. AO_Antrag_en.pdf  
…#20081222 Hamburgische Architektenkammer Eintragungsausschuss Grindelhof 40 20146 Hamburg Application for entry in the special list for exceptional members In accordance with Hamburgisches Architektengesetz…  
417. TA_Anzeige_en.pdf  
…Hamburgische Architektenkammer (HAK) Grindelhof 40 20146 Hamburg via Fax: 040 441841-44 or via Email: eintragung@akhh.de Notification of the start of practical work under supervision (Application for approval of…  
418. Auswärtige Berufsangehörige (mit Sitz EU / Welt) - Antragsunterlagen  
… Berufsausübung im Herkunftsland durch die zuständige Aufsichtsbehörde im Staate der Niederlassung (z.B. Architektenkammer, Ministerium, Registrierungsstelle), sowie ggf. eine Übersetzung von einem in Deutschland…  
419. Schlichtungsausschuss  
… Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Hamburgischen Architektenkammer (HAK) oder zwischen einem Mitglied und einer*einem Dritten (Nicht-Mitglied der HAK; z.B. Bauherr*in) sollen dem Schlichtungsausschuss der…  
420. Aufgaben der Kammer  
… Die Hamburgische Architektenkammer wurde auf Grundlage des Hamburgischen Architektengesetzes (HmbArchtG), das am 26. November 1965 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde, als…  
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