1. Allgemeines Nachfolgend finden Sie Hinweise zur Datenverarbeitung auf der Website der Hamburgischen Architektenkammer (HAK) und zu Ihren Datenschutzrechten. Die HAK nimmt den Schutz Ihrer
Wahlordnung der Hamburgischen Architektenkammer In der Fassung vom 20. November 20061 Auf Grund von § 16 Absatz 2 des Hamburgischen Architektengesetzes vom 11. April 2006 (HmbGVBl. S. 157) hat die
Regionalausgabe Hamburg.Schleswig-Holstein Offizielles Organ der Hamburgischen Architektenkammer und der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein | Körperschaften des öffentlichen Rechts
Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer In der Fassung vom 15. November 2021 Auf Grund von § 16 Absatz 2 des Hamburgischen Architektengesetzes vom 11. April 2006 (HmbGVBl. S. 157),
Merkblatt Fortbildungspflicht Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Mitglieder der Hamburgischen Architektenkammer (HAK) die konkretisierte Fortbildungspflicht, deren Einhaltung die HAK überprüft.
Wahlausschuss
Der Wahlausschuss (§ 7 der Wahlordnung der Hamburgischen Architektenkammer) besteht aus fünf wahlberechtigten Mitgliedern der Kammer (zur Frage wer wahlberechtigt ist: § 1 Absatz 3
Die wichtigsten Unterlagen
- Antragsformular - Mitgliedsbeitrag - Architektengesetz
Richtlinie 2005/36/EG
Die konsolidierte Fassung der Richtlinie 2005/36/EG mit Stand vom 24.05.2016 finden Sie
Der Bauantrag
Das Bauordnungsrecht findet seine Ausgestaltung in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und trifft Regelungen bezüglich der baulich-technischen Belange von Bauvorhaben. Es dient in
Das Bauordnungsrecht findet seine Ausgestaltung in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und trifft Regelungen bezüglich der baulich-technischen Belange von Bauvorhaben. Es dient in erster Linie der
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat erste Vorschläge geteilt zur zivilrechtlichen Flankierung des Gebäudetyp-E. Die Bundesarchitektenkammer kommentiert:
Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches