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211. Datenschutz  
1. Allgemeines Nachfolgend finden Sie Hinweise zur Datenverarbeitung auf der Website der Hamburgischen Architektenkammer (HAK) und zu Ihren Datenschutzrechten. Die HAK nimmt den Schutz Ihrer  
212. HAK_Wahlordnung_20061120.pdf  
Wahlordnung der Hamburgischen Architektenkammer In der Fassung vom 20. November 20061 Auf Grund von § 16 Absatz 2 des Hamburgischen Architektengesetzes vom 11. April 2006 (HmbGVBl. S. 157) hat die  
213. DAB_Lokalteil_Hamburg_Juni_2020.pdf  
Regionalausgabe Hamburg.Schleswig-Holstein Offizielles Organ der Hamburgischen Architektenkammer und der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein | Körperschaften des öffentlichen Rechts  
214. HAK_Fortbildungssatzung.pdf  
Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer In der Fassung vom 15. November 2021 Auf Grund von § 16 Absatz 2 des Hamburgischen Architektengesetzes vom 11. April 2006 (HmbGVBl. S. 157),  
215. 230802_Merkblatt_Fortbildungspflicht_Mitglieder_inkl._Fb-Satzungg.pdf  
Merkblatt Fortbildungspflicht Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Mitglieder der Hamburgischen Architektenkammer (HAK) die konkretisierte Fortbildungspflicht, deren Einhaltung die HAK überprüft.  
216. Wahlausschuss  
Wahlausschuss Der Wahlausschuss (§ 7 der Wahlordnung der Hamburgischen Architektenkammer) besteht aus fünf wahlberechtigten Mitgliedern der Kammer (zur Frage wer wahlberechtigt ist: § 1 Absatz 3  
217. Architekten- und Stadtplanerliste  
Die wichtigsten Unterlagen - Antragsformular - Mitgliedsbeitrag - Architektengesetz Richtlinie 2005/36/EG Die konsolidierte Fassung der Richtlinie 2005/36/EG mit Stand vom 24.05.2016 finden Sie  
218. Bauordnungsrecht, insbesondere der Bauantrag  
Der Bauantrag Das Bauordnungsrecht findet seine Ausgestaltung in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und trifft Regelungen bezüglich der baulich-technischen Belange von Bauvorhaben. Es dient in  
219. Bauordnungsrecht, insbesondere der Bauantrag  
Das Bauordnungsrecht findet seine Ausgestaltung in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und trifft Regelungen bezüglich der baulich-technischen Belange von Bauvorhaben. Es dient in erster Linie der  
220. Durchbruch für einfaches Bauen: Änderung des Bauvertragsrechts im BGB kommt  
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat erste Vorschläge geteilt zur zivilrechtlichen Flankierung des Gebäudetyp-E. Die Bundesarchitektenkammer kommentiert: Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches  
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