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Das sogenannte Kammerrecht besteht aus dem Hamburgischen Architektengesetz (HmbArchtG) und darüber hinaus aus den Regeln, die die Kammer selbst setzt, also dem kammerinternen Recht.
Hier finden Sie:
1. Das…
…Kammerrecht
Das sogenannte Kammerrecht besteht aus dem Hamburgischen Architektengesetz (HmbArchtG) und darüber hinaus aus den Regeln, die die Kammer selbst setzt, also dem kammerinternen Recht.
Hier finden…
… im Land Hamburg hat.
Auswärtige Berufsangehörige mit Sitz in Deutschland, die nach dem Recht eines anderen deutschen Bundeslandes zur Führung einer geschützten Berufsbezeichnung der Fachrichtungen…
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Das Recht der Wettbewerbe für die Mitglieder der Hamburgischen Architektenkammer wird vor allem bestimmt von der Richtlinie für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW 2015). Grundlage der Richtlinie…
…Wettbewerbsrecht
Das Recht der Wettbewerbe für die Mitglieder der Hamburgischen Architektenkammer wird vor allem bestimmt von der Richtlinie für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW 2015).…
… von mir unterschriebene verantwortliche Selbstauskunft bestätigt. 9. Jeder hat bei Darlegung eines berechtigten Interesses das Recht auf Auskunft den nach § 3 Abs. 1 HmbArchtG geführten Listen und…
… und Wiederherstellung von Gebäuden 4. Überwachung der Bauausführung 5. Bauvertragswesen, ausgenommen Rechtsberatung 6. Sachfragen der Honorierung von Architektenleistungen nach der HOAI 5. Neben dem…
… als Kopie (Vor- und Rückseite) zum Nachweis der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Bescheinigung der rechtmäßigen Berufsausübung im Herkunftsland durch die zuständige Aufsichtsbehörde im Staate der…