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171. Schlichtungsverfahren  
… vereinbart werden. Darüber hinaus ist es für Mitglieder gem. § 19 Abs. 2 Nr. 9 Hamburgisches Architektengesetz (HmbArchtG) eine Berufspflicht, bei Streitigkeiten untereinander, die sich aus der Berufsausübung…  
172. Eintragung  
… [Kapital- und Partnerschaftsgesellschaften] - Antragsformular (deutsch/englisch) Die gesetzliche Grundlage bildet das Hamburgische Architektengesetz (HmbArchtG).  
173. Ehrenverfahren  
… Hamburgischen Architektenkammer (HAK), alle sog. auswärtigen Architekten (§ 9 Hamburgisches Architektengesetz (HmbArchtG)), alle in das Gesellschaftsverzeichnis der Hamburgischen Architektenkammer eingetragenen…  
174. Eintragung  
… [Kapital- und Partnerschaftsgesellschaften] - Antragsformular (deutsch/englisch) Die gesetzliche Grundlage bildet das Hamburgische Architektengesetz (HmbArchtG). Hinweis / Please note Die…  
175. Schlichtungsausschuss  
… Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt haben. Gem. § 19 Abs. 2 Nr. 9 Hamburgisches Architektengesetz (HmbArchtG)  gehört es zu den Berufspflichten der Mitglieder der Hamburgischen…  
176. Teilnahmebedingungen  
…Teilnahmebedingungen Fortbildung Regelmäßige Fortbildung ist nicht nur eine gesetzliche Berufspflicht, sondern wünschenswert und hilfreich. Für alle Mitglieder der Kammern gilt eine gesetzliche Fortbildungspflicht.…  
177. Fortbildung  
… und hilfreich, sondern eine Berufspflicht. Nach § 19, Absatz Nr. 2 des Hamburgischen Architektengesetztes (HmbArchtG) sind Architektinnen, Architekten, Innenarchitektinnen, Innenarchitekten,…  
178. Sie suchen eine Architektin bzw. einen Architekten oder eine Stadtplanerin bzw. einen Stadtplaner  
… entsprechenden Selbstauskünften der Mitglieder beruhen, die nicht von der Kammer geprüft werden. Gesetzliche Listen und Verzeichnisse: Hier finden Sie alle in den gesetzlichen Listen verzeichneten…  
179. Architekten- und Stadtplanerliste  
… in fremdsprachlicher Übersetzung (z.B. Architects / Architecture), ist gemäß § 2 Hamburgisches Architektengesetz (HmbArchtG) dem Personenkreis vorbehalten, der in die bei der Hamburgischen Architektenkammer geführte…  
180. Schlichtungsverfahren  
… vereinbart werden. Darüber hinaus ist es für Mitglieder gem. § 19 Abs. 2 Nr. 9 Hamburgisches Architektengesetz (HmbArchtG) eine Berufspflicht, bei Streitigkeiten untereinander, die sich aus der Berufsausübung…  
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