Fortbildungsprogramm

zurück zur Übersicht HAK252.56P

Die neue Gefahrstoffverordnung

Donnerstag, 6. November 2025
9.30 bis 13.00 Uhr

Präsenz Seminar

max. 30 Teilnehmer*innen

Referent*innen

Christine Bahr
Dr. Diplom-Geologin, Sachkundige nach TRGS 519, Arbeitssicherheitskoordinatorin DGUV 101- 004, Expertin für Schadstofferkundung und Schadstoffsanierung und Abfallmanagement
Rolf Heykes
Diplom-Geologe, Sachkundiger nach TRGS 519, Arbeitssicherheitskoordinator DGUV 101-004, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BauStellV, Experte fürSchadstofferkundung
 

Umfang

4 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Gebühr

Mitglieder 90,00 €

Gäste 115,00 €

Veranstalter

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (Anmeldung und Durchführung) in Kooperation mit der Hamburgischen Architektenkammer

Veranstaltungsort

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein 
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel

Die Gefahrstoffverordnung wurde am 5. Dezember 2024 umfassend novelliert. Dies bringt wichtige Änderungen, die direkte Auswirkungen auf Ihren Arbeitsalltag haben können.
Im Seminar wird praxisnahes Wissen vermittelt zu den Neuerungen und setzt dabei folgende Schwerpunkte:

● Änderungen der Gefahrstoffverordnung, der LAGA M23 und wer ist verantwortlich
● Anforderungen der VDI 6202 Blatt 3 für die Untersuchung von Gebäudeschadstoffen beim Bauen im Bestand, Rückbau und Entsorgung
● Aussagesicherheit der Untersuchung
● Wann und wo muss ich mit Asbest und anderen Schadstoffen in Gebäuden rechnen
● Herausforderungen und Anforderungen an Planer*innen und ausführende Unternehmen
● Einstufung von schadstoffbelasteten Baustoffen
● Sichere Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen und von mit anderen Schadstoffen
● belasteten Baustoffen
● Anforderungen der Entsorgung an Bauherrschaft, ausführende Firmen und Entsorger

Hinweise

Spezielle Fragen zu diesem Themenkomplex senden Sie bitte vorab bis spätestens zum 30. Oktober 2025 via E-Mail an Frau Söhren unter soehren@aik-sh.de in der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein. Die Fragen werden an Frau Dr. Bahr und Herrn Heykes weitergeleitet und im Rahmen der Fortbildung beantwortet.