Arbeitskreis Sachverständigenwesen

Der Arbeitskreis Sachverständigenwesen unter Leitung von Herrn Gerhard Bolten kommt nur bei konkreten Anlässen zusammen und diskutiert Themen, die konkret die Tätigkeit der von der Hamburgischen Architektenkammer (HAK) öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen betreffen. Der Arbeitskreis wir daher von den Sachverständigen gebildet, die von der Hamburgischen Architektenkammer öffentlich bestellt und vereidigt sind. 

 

Rechtsgrundlage für die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen bei der Hamburgischen Architektenkammer ist die Sachverständigenordnung der Hamburgischen Architektenkammer. Nach dieser Verordnung bestellt und vereidigt die Hamburgische Architektenkammer Sachverständige für folgende Bereiche (§ 1 Nr. 1 bis 7 Sachverständigenordnung):

 

- Technisch-wirtschaftliche und gestalterische Bauplanung

- Begutachtung der Bebaubarkeit von Grundstücken

- Begutachtung der Kosten der Errichtung und Wiederherstellung von Gebäuden

- Überwachung der Bauausführung

- Bauvertragswesen (Verdingungsunterlagen einschließlich Leistungsbeschreibung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung), ausgenommen Rechtsberatung

- Sachfragen der Honorierung von Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

 

Die Bestellung und Vereidigung erfolgt durch ein förmliches Verfahren (§§ 3 ff. Sachverständigenordnung). Dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen obliegen besondere Pflichten (§§ 9 ff. Sachverständigenordnung). Die öffentlich bestellten Sachverständigen werden insbesondere darauf vereidigt, ihre Sachverständigenleistungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft zu erbringen und sich verschwiegen zu verhalten. Sie sind verpflichtet, auf gerichtliche Anforderung Gutachten zu erstellen. Auch gegenüber anderen Auftraggebern besteht in der Regel eine Pflicht zur Erstattung von Gutachten. Das unbefugte Führen der Bezeichnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger stellt einen Straftatbestand dar (§ 132a Abs. 1 Nr. 3 StGB).

 

Kontakt:

Geschäftsstelle der Hamburgischen Architektenkammer, Tel. 040 441841-0, E-Mail: info@akhh.de

 

Vorsitzender des Arbeitskreises Sachverständigenwesen:

Gerhard Bolten