Fortbildungsprogramm

zurück zur Übersicht HAK261.54P

„Was heißt das und was ist zu tun?“ – Erklärungen der Projektbeteiligten zutreffend auslegen und richtig darauf reagieren

Dienstag, 31. März 2026
9.30 bis 17.00 Uhr

Präsenz Seminar

max. 24 Teilnehmer*innen

Referentin

Dr. Barbara Gay
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Diplom-Rechtspflegerin, Düsseldorf

Umfang

8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Gebühr

Mitglieder 175,00 €

Gäste 250,00 €

Ermäßigt 85,00 €

JM 50,00 €

ExG 85,00 €

 

Veranstaltungsort

Hamburgische Architektenkammer KdöR
Grindelhof 40
20146 Hamburg

Die Kommunikation im Bauprojekt ist für dessen Gelingen essenziell. Dazu gehört, dass „man sich versteht, dass man die Erklärung des anderen, sei sie in Form eines Plans, eines Leistungsverzeichnisses, einer Freigabeerklärung, einer Anordnung usw. deuten kann. Als wichtigster zivilrechtlicher Grundsatz gilt, dass jede Erklärung nach dem Empfänger*innenhorizont auszulegen ist, nämlich, wie die*derjenige, an die*den sich die Erklärung richtet, sie nach Treu und Glauben verstehen durfte.

In dem Seminar werden zentrale Erklärungen im Bauprojekt in dieser Hinsicht ausgelegt. Anhand einer Vielzahl von Rechtsprechungsbeispielen wird geübt, wie die*der Empfänger*in einzelne Erklärungen verstehen darf und muss.

• Beispielsweise Erklärungen der Bauherrin/des Bauherrn wie Freigabe, Abschlagszahlungen, Nachtragsanerkennung dem Grunde nach, Anordnungen, Anerkenntnisse.
• Beispielsweise Erläuterung des Aussagegehaltes von Ausführungsplänen, Erläuterungen zu Abweichungen zwischen Modell und Plan, Lücken, Einwolken von Änderungen, Auslegung der Leistungsverzeichnisse.
• Beispielsweise Erklärungen der Bauunternehmen wie Bedenken- und Behinderungsanzeigen.

Darüber hinaus soll Allgemeines zu Schriftform, Zugang, Vollmacht, kaufmännischem Bestätigungsschreiben, Verbindlichkeit von Protokollen ausgeführt werden.