Fortbildungsprogramm

zurück zur Übersicht HAK261.13P

Vertiefung Arbeitsstättenrecht mit aktuellen Änderungen – Anforderungen an gewerblich genutzte Bauten betrachtet an Nutzungsbeispielen (Büronutzungen, Gastronomie und kleine Produktionen

Montag, 23. März 2026
13.30 bis 18.00 Uhr

Präsenz Seminar

max. 24 Teilnehmer*innen

Referentin

Reinhild Carolin Müller
Sachgebietsleitung in der Staatlichen Gewerbeaufsicht Hamburg, Fachbuchautorin von „Arbeitsstätten planen nach Arbeitsstättenverordnung, Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und Bauordnungsrecht“, Köln 2025

Umfang

5 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Gebühr

Mitglieder 130,00 €

Gäste 210,00 €

Ermäßigt 65,00 €

ExG 65,00 €

 

Veranstaltungsort

Hamburgische Architektenkammer KdöR
Grindelhof 40
20146 Hamburg

Der Grundstein für einen gut funktionierenden Arbeitsschutz wird bei der Bauplanung einer Betriebsstätte gelegt. Damit tragen Architekt*innen und bauvorlagenberechtigte Ingenieur*innen dazu bei, dass das Arbeitsstättenrecht in einer Betriebsstätte eingehalten werden kann. Dieses hat weitreichende Bedeutung: Wird eine Betriebsstätte so geplant, dass sie nicht entsprechend den Anforderungen des Arbeitsstättenrechts eingerichtet und betrieben werden kann, sind im Nachhinein teure Umbaumaßnahmen oder anderweitige Nutzungskonzepte erforderlich.

In diesem Seminar werden Anforderungen des Arbeitsstättenrechts, die im Seminar „Arbeitsstättenrecht und aktuelle Änderungen – Grundlagen für gewerblich genutzte Bauten“ betrachtet wurden, vertieft und weitere Anforderungen planungsrelevanter Elemente erörtert. 
Es wird differenziert, welche Anforderungen für Büronutzungen relevant sind und welche zusätzlich zum Beispiel in gastronomischen Nutzungen oder kleinen Produktionsbetrieben zu beachten sind. Diese Betrachtungen sind für Planungen von Neubauten und Nutzungsänderungen gleichermaßen hilfreich.
Die Seminarinhalte basieren auf dem aktuellen Stand der Rechtssetzung im Arbeitsstättenrecht – inkl. der aktuellen Änderungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die ebenfalls angesprochen werden.