Der Grundstein für einen gut funktionierenden Arbeitsschutz wird bei der Bauplanung einer Betriebsstätte gelegt. Damit tragen Architekt*innen und bauvorlagenberechtigte Ingenieur*innen dazu bei, dass das Arbeitsstättenrecht in einer Betriebsstätte eingehalten werden kann. Dieses hat weitreichende Bedeutung: Wird eine Betriebsstätte so geplant, dass sie nicht entsprechend den Anforderungen des Arbeitsstättenrechts eingerichtet und betrieben werden kann, sind im Nachhinein teure Umbaumaßnahmen oder anderweitige Nutzungskonzepte erforderlich.
In diesem Seminar werden Anforderungen des Arbeitsstättenrechts, die im Seminar „Arbeitsstättenrecht und aktuelle Änderungen – Grundlagen für gewerblich genutzte Bauten“ betrachtet wurden, vertieft und weitere Anforderungen planungsrelevanter Elemente erörtert.
Es wird differenziert, welche Anforderungen für Büronutzungen relevant sind und welche zusätzlich zum Beispiel in gastronomischen Nutzungen oder kleinen Produktionsbetrieben zu beachten sind. Diese Betrachtungen sind für Planungen von Neubauten und Nutzungsänderungen gleichermaßen hilfreich.
Die Seminarinhalte basieren auf dem aktuellen Stand der Rechtssetzung im Arbeitsstättenrecht – inkl. der aktuellen Änderungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die ebenfalls angesprochen werden.