Zum Jahreswechsel wird Hamburg eine neue Software für die Bearbeitung von Bauanträgen einführen. Dabei wird auf einen Dienst zurückgegriffen, der im Rahmen des „Einer-für-Alle-Prinzips (EfA)“ von Mecklenburg-Vorpommern entwickelt wurde und der auch in anderen Bundesländern zur Anwendung kommt. Zukünftig sollen die Bauherr*innen in die Beantragung mit eingebunden werden, es soll einen gemeinsam zu nutzenden digitalen „Vorgangsraum“ geben und mehr Platz für Transparenz und Kommunikation.
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