Nachtragsprüfung kann ein anstrengendes, zeitraubendes und wirtschaftlich kontraproduktives Geschäft sein, doch festzustellen ist zunächst Folgendes:
Nachträge zu Bauverträgen sind aufgrund der Dynamik des Baugeschehens als systemimmanent zu betrachten, denn in der langen Zeit zwischen Auftragserteilung und Abnahme kann vieles geschehen: Änderungswünsche der Bauherrschaft, Änderungen von bautechnischen Bestimmungen, Probleme bei der Materialbeschaffung und vieles andere mehr. Nachträge sind leider aber auch viel zu häufig die Folge nicht ausgereifter Planungen und lückenhafter Leistungsverzeichnisse. Nicht zuletzt gibt es Nachträge, die einem überzogenem Anspruchsdenken von Bauunternehmen zuzuschreiben sind.
Im Zuge der für Architekt*innen und Ingenieur*innen verpflichtenden Nachtragsprüfung sind Linien zu ziehen: Wann ist Nachtragsprüfung Grundleistung nach HOAI und in welchen Fällen besteht ein zusätzlicher Vergütungsanspruch? An welcher Stelle sind die Grenzen der Leistungspflichten erreicht?
Ziel dieses Seminars ist die Klärung des Aufgabenumfangs und damit einhergehend der erforderlichen Kompetenzen hinsichtlich Nachtragsprüfungspflichten sowie die Sensibilisierung für wirtschaftliche Aspekte im Umgang mit Nachträgen von Bauunternehmungen.
Themen:
● Soll-Ist-System
● Nachtragsarten
● Nachtragsprüfung nach HOAI
● Abgrenzung Grundleistung vs. Besonderer Leistung
● Nachtragsprüfungskompetenzen
Hinweise
Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:
Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrophon, Installation der Konferenzsoftware Zoom. Die Nutzung eines Headsets wird nachdrücklich empfohlen.
Die Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.