Ein Vertrag über Planungsleistungen, der auf der Grundlage der
HOAI abgeschlossen ist, legt ein Pauschalhonorar fest, das die in der
HOAI definierten Grundleistungen ganz oder teilweise umfasst.
Darüber hinaus können so genannte Besondere Leistungen
erforderlich werden, die bei Vertragsschluss bereits bekannt sind
oder erst im Zuge der Projektbearbeitung ersichtlich werden.
Die Abgrenzung von Grundleistungen gegenüber Besonderen
Leistungen liegt in vielen Fällen aufgrund fehlender klarer
Definitionen in einer Grauzone. Eine Folge daraus sind mitunter
kontroverse Honorarverhandlungen, wenn der Auftraggeber eine
Leistung noch vom Pauschalhonorar umfasst sieht, während
Planerinnen sich bereits im Bereich gesonderter Vergütung wähnen.
In diesem Seminar werden Leistungsinhalte ausgewählter
Planungsleistungen im Planungsprozess besprochen. Ziele dieses
Seminars sind dabei die honorarrelevante Abgrenzung von
Grundleistung gegenüber Besonderer Leistung und in diesem
Zusammenhang die Sensibilisierung für wirtschaftliche Aspekte im
Zuge der Bearbeitung der Planungsaufgabe.
Folgende Themen hinsichtlich Abgrenzung von Grundleistung
gegenüber Besondere Leistung werden behandelt:
· Ortsbesichtigung
· Planungsvarianten
· Präsentationen
· Leistungssystematik
· Baustelleneinrichtung