Ein Vertrag über Planungsleistungen, der auf der Grundlage der HOAI abgeschlossen ist, legt ein Pauschalhonorar fest, das die in der HOAI definierten Grundleistungen ganz oder teilweise umfasst. Darüber hinaus können so genannte Besondere Leistungen erforderlich werden, die bei Vertragsschluss bereits bekannt sind oder erst im Zuge der Projektbearbeitung ersichtlich werden.
Die Abgrenzung von Grundleistungen gegenüber Besonderen Leistungen liegt in vielen Fällen aufgrund fehlender klarer Definitionen in einer Grauzone. Eine Folge daraus sind mitunter kontroverse Honorarverhandlungen, wenn die Auftraggeber*innen eine Leistung noch vom Pauschalhonorar umfasst sehen, während die Planerinnen sich bereits im Bereich gesonderter Vergütung wähnen.
In diesem Seminar werden Leistungsinhalte ausgewählter im Planungsprozess besprochen. Themen des Seminars sind dabei die honorarrelevante Abgrenzung von
Grundleistung gegenüber Besonderer Leistung und in diesem Zusammenhang die Sensibilisierung für wirtschaftliche Aspekte im Zuge der Bearbeitung der Planungsaufgabe.
Folgende Themen hinsichtlich Abgrenzung von Grundleistung
gegenüber Besondere Leistung werden behandelt:
• Rechnungsprüfung
• Insolvenz/Kündigung
• Gerichtsverfahren
• Rechtsdienstleistung
• Dokumentation
• Vielzahl von Planungsbeteiligten
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