Fortbildungsprogramm

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Erfahrungen mit dem Wohnungsbauturbo und der neuen Hamburgischen Bauordnung (HBauO 2026) - erste gerichtliche Entscheidungen und Erkenntnisse aus der Praxis

Donnerstag, 11. Juni 2026
9.00 bis 16.30 Uhr

NEU im Programm

Präsenz Seminar

max. 24 Teilnehmer*innen

Referenten

Jens Patzke
Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner der Kanzlei Rembert Rechtsanwälte, Hamburg; Arbeitsschwerpunkte öffentliches Baurecht und kommunales Abgabenrecht
und
Gero Tuttlewski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner der Kanzlei Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg; Arbeitsschwerpunkte öffentliches Baurecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht
und
Florian Wernsmann
LL.M. (Wellington), Rechtsreferent in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Arbeitsschwerpunkt Bauplanungsrecht

Umfang

8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Gebühr

Mitglieder 195,00 €

Gäste 285,00 €

Ermäßigt 95,00 €

JM 55,00 €

ExG 95,00 €

 

Veranstalter

Hamburgische Architektenkammer in Kooperation mit der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau

Veranstaltungsort

Hamburgische Architektenkammer KdöR
Grindelhof 40
20146 Hamburg

In diesem Seminar werden die ersten Erfahrungen mit dem neuen Wohnungsbauturbo im Baugesetzbuch und sowie mit der neuen Hamburgischen Bauordnung (HBauO 2026) dargestellt.   

Im ersten Teil des Seminars wird das am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung u.a. mit Erleichterungen im Befreiungsrecht (§ 31 Abs. 3 BauGB), für das Einfügen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 3b BauGB) und der Einführung des Wohnungsbauturbos (§ 246e BauGB) noch einmal vorgestellt. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt dabei auf den ersten Erfahrungen der Praxis bei der Anwendung der neuen Vorschriften. So werden die ersten Gerichtsentscheidungen sowie behördliche Handreichungen (Leitfaden zur Vereinheitlichung der Rechtsanwendungen, Bauprüfdienste …) systematisch vorgestellt und praxisgerecht erläutert. Welche Fallkonstellationen kommen in der Hamburger Praxis für den Bauturbo in Betracht, wie sind die Erfahrungen mit dem Zustimmungsvorbehalt (vgl. § 36a BauGB)? 

Im zweiten Teil des Seminars wird die um 1. Januar 2026 in Kraft getretene neue Hamburgischen Bauordnung (HBauO 2026) einem ersten Praxischeck unterzogen. Welche Erfahrungen gibt es bei der Anwendung der Übergangsvorschrift (§ 87 HBauO n.F.), welche Probleme bei der Verlängerung der Geltungsdauer von Bescheiden? Welche Praxisprobleme gibt es in Zusammenhang mit der neuen Genehmigungsfreistellung (§ 62 HBauO n.F.) und dem neuen Regelverfahren (§ 64 HBauO n.F.)? Wie passen sich die bundesrechtlichen Verfahrensvorschriften zur „Zustimmung der Gemeinde“ (§ 36 BauGB n.F.) in das Fristenprogramm im Vereinfachten Genehmigungsverfahren ein?