Das Vergabebeschleunigungsgesetz wird 2026 verabschiedet und bringt erhebliche
Vereinfachungen ins Vergaberecht. Für Architekt*innen und Ingenieur*innen eröffnet es neue Geschäftsmodelle – stellt aber auch neue Anforderungen.
Das Seminar behandelt die zentrale Neuregelung: das „zeitliche Argument" in § 97 IV GWB, das es Auftraggeber*innen erlaubt, vom klassischen Losgrundsatz abzuweichen und Gesamtleistungen zu vergeben, wenn zeitliche Dringlichkeit vorliegt. Dadurch dürfte die „Generalplanertätigkeit“ deutlich zunehmen, weshalb die wesentlichen Gesichtspunkte eines Generalplanervertrages dargestellt werden. Zudem werden weitere Beschleunigungsmaßnahmen beleuchtet – von erhöhten Schwellenwerten bis zu vereinfachten Vergabeverfahren.
Inhalte:
- Gesetzgebungsstand und offene Regelungsfragen
- Das „zeitliche Argument" – Definition, Grenzen, Missbrauchsschutz
- Chancen und Risiken für Planungsbüros: Gesamtleistungen, Haftung, Versicherung
- Darstellung und Erörterung eines Generalplanervertrages
- Schnittstellen zu HOAI, VOF und bestehenden Verträgen