Fortbildungsprogramm

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Das Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 – unmittelbare Auswirkungen für Architekt*innen und Ingenieur*innen sowie praxistaugliche Handlungsempfehlungen

Mittwoch, 1. April 2026
9.30 bis 17.00 Uhr

Präsenz Seminar

max. 24 Teilnehmer*innen

Referent

H. Henning Irmler
Prof., RA und FA für Vergaberecht und Bau- und Architektenrecht, irmler.rechtsanwälte, Schwerin und Lübeck, Honorarprofessor für Architektenrecht an der Hochschule Wismar

Umfang

8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Gebühr

Mitglieder 175,00 €

Gäste 250,00 €

Ermäßigt 85,00 €

 

Veranstaltungsort

Hamburgische Architektenkammer KdöR
Grindelhof 40
20146 Hamburg

verschoben vom 12. Februar 2026

Das Vergabebeschleunigungsgesetz wird 2026 verabschiedet und bringt erhebliche
Vereinfachungen ins Vergaberecht. Für Architekt*innen und Ingenieur*innen eröffnet es neue Geschäftsmodelle – stellt aber auch neue Anforderungen.
Das Seminar behandelt die zentrale Neuregelung: das „zeitliche Argument" in § 97 IV GWB, das es Auftraggeber*innen erlaubt, vom klassischen Losgrundsatz abzuweichen und Gesamtleistungen zu vergeben, wenn zeitliche Dringlichkeit vorliegt. Dadurch dürfte die „Generalplanertätigkeit“ deutlich zunehmen, weshalb die wesentlichen Gesichtspunkte eines Generalplanervertrages dargestellt werden. Zudem werden weitere Beschleunigungsmaßnahmen beleuchtet – von erhöhten Schwellenwerten bis zu vereinfachten Vergabeverfahren.

Inhalte:
- Gesetzgebungsstand und offene Regelungsfragen
- Das „zeitliche Argument" – Definition, Grenzen, Missbrauchsschutz
- Chancen und Risiken für Planungsbüros: Gesamtleistungen, Haftung, Versicherung
- Darstellung und Erörterung eines Generalplanervertrages
- Schnittstellen zu HOAI, VOF und bestehenden Verträgen