Der Grundstein für einen gut funktionierenden Arbeitsschutz wird bei der Bauplanung einer Betriebsstätte gelegt. Damit tragen Architekt*innen und bauvorlagenberechtigte Ingenieur*innen dazu bei, dass das Arbeitsstättenrecht in einer Betriebsstätte eingehalten werden kann. Dieses hat weitreichende Bedeutung: Wird eine Betriebsstätte so geplant, dass sie nicht entsprechend den Anforderungen des Arbeitsstättenrechts eingerichtet und betrieben werden kann, sind im Nachhinein teure Umbaumaßnahmen oder anderweitige Nutzungskonzepte erforderlich.
Dieses Seminar gibt einen Überblick über den Stand der Rechtssetzung im Arbeitsstättenrecht – inkl. der aktuellen Änderungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Es werden wichtige Anforderungen ausgewählter planungsrelevanter Elemente für Neubauten und Nutzungsänderungen erörtert und welche Inhalte im Baugenehmigungsverfahren (bezogen auf die neue Fassung der Hamburgischen Bauordnung, gütig ab 1. Januar 2026) beschrieben bzw. eingezeichnet sein müssen, wenn diese aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht beurteilt werden sollen. Einige häufig gestellte Fragen, nach dem Bestandsschutz im Arbeitsstättenrecht oder der Rolle von Architekt*innen und bauvorlagenberechtigte Ingenieur*innen bei der Gefährdungsbeurteilung, werden ebenfalls beantwortet.
• Das Arbeitsstättenrecht: Stand der Rechtssetzung, aktuelle Änderungen der ASRn und wichtige Anforderungen ausgewählter planungsrelevanter Elemente
• Inhalte aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht im Baugenehmigungsverfahren
• Klärung häufig gestellte Fragen zum Bestandsschutz im Arbeitsstättenrecht und Gefährdungsbeurteilung