Fortbildungsprogramm

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Aktuelle Gesetzgebung im öffentlichen Baurecht – Einführung in die neue Hamburgische Bauordnung (HBauO 2026) und Überblick zur BauGB-Änderung (Bau-Turbo)

Freitag, 13. Februar 2026
9.30 bis 17.00 Uhr

NEU im Programm

Präsenz Seminar

max. 24 Teilnehmer*innen

Referenten

Jens Patzke
Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner der Kanzlei Rembert Rechtsanwälte, Hamburg; Arbeitsschwerpunkte öffentliches Baurecht und kommunales Abgabenrecht
und
Gero Tuttlewski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner der Kanzlei Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg; Arbeitsschwerpunkte öffentliches Baurecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht
und
Florian Wernsmann
LL.M. (Wellington), Rechtsreferent in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Arbeitsschwerpunkt Bauplanungsrecht

Umfang

8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Gebühr

Mitglieder 195,00 €

Gäste 285,00 €

Ermäßigt 95,00 €

JM 55,00 €

ExG 95,00 €

 

Veranstalter

Hamburgische Architektenkammer in Kooperation mit der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau

Veranstaltungsort

Hamburgische Architektenkammer KdöR
Grindelhof 40
20146 Hamburg

Das Seminar soll die Praxis auf die neue Gesetzeslage im öffentlichen Baurecht vorbereiten. Die Referenten führen in die neue Hamburgische Bauordnung (HBauO) ein und geben einen Überblick zur aktuellen BauGB-Änderung (Bau-Turbo).

Die neue HBauO ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie soll das Bauen in Hamburg unbürokratischer, einfacher und schneller gestalten. Die Reform passt viele Regelungen an die Musterbauordnung an und strukturiert das Verfahrensrecht neu. So können kleinere Mehrfamilienhäuser künftig genehmigungsfrei errichtet werden. Für alle Berufe in Hamburg, die mit dem Baurecht arbeiten und in diesem Bereich Verantwortung tragen, eine große Herausforderung! Die Referenten führen in die neue Rechtslage ein und bewerten die Änderungen für die Praxis.

In einem zweiten Teil soll das am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung u.a. mit Erleichterungen im Befreiungsrecht (§ 31 Abs. 3 BauGB), für das Einfügen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 3b BauGB) und der Einführung des Wohnungsbauturbos (§ 246e BauGB) im Überblick vorgestellt werden.