Das Amt für Bauordnung und Hochbau der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (ABH) hat FAQ zu § 27 BauVorlVO erstellt, in dem es um das digigitle Bauantragsverfahren geht. Dabei handelt es sich um ein "living document"; in Zukunft werden sicherlich noch Ergänzungen folgen.
Der Link zum FAQ lautet:
https://www.hamburg.de/resource/blob/955906/c046dfcf08f6d6378730af87f1131cc7/faq-27-bauvorlvo-elektronisches-verfahren-data.pdf
Sollten Sie noch Ergänzungsvorschläge haben, können Sie sich gern an die Kammer wenden: recht@akhh.de. Wir sichten die Rückmeldungen und leiten sie an das ABH weiter.