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15. Dezember 2025

Gemeinsam zur digitalen Baugenehmigung

Das Amt für Bauordnung und Hochbau informiert: 

"Zum 01. Januar 2026 wird der aktuelle Onlinedienst „Bauantrag stellen 2.0“ abgelöst. Der neue Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ basiert auf einer bundesweit genutzten Plattform, die länderübergreifend (weiter)entwickelt wird. Der Fokus liegt dabei klar auf bundesweiten Standards, welche einen hohen Wiedererkennungswert gewährleisten und eine laufende Weiterentwicklung fördern. 

Es wird ein deutlicher Mehrwert für Antragstellende geschaffen, so ist künftig eine gemeinsame Erstellung des Antrags durch Bauherrschaft, Entwurfsverfassende und Fachplanende möglich.

Auch kann nun an mehreren Anträgen parallel gearbeitet und diese auch gespeichert werden, was einen Beitrag zur Optimierung von Arbeitsabläufen leistet und qualifizierte Antragsberatungen ermöglicht. Nach dem Einreichen des Antrags ist der Einblick in eingereichte Unterlagen sowie den aktuellen Bearbeitungsstand möglich, die Kommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde sowie die Nachreichungen erfolgen ebenfalls gebündelt über den Onlinedienst. 

Anstelle landeseigener Nutzerkonten wird zukünftig auf die bundesweiten Lösungen BundID für Privatpersonen sowie Mein Unternehmenskonto für Unternehmen und Organisationen zurückgegriffen. Wie im aktuellen Onlinedienst können auch künftig Entwurfsverfassende das Erstellen und Einreichen des Antrags übernehmen, sie werden dann aber auch Adressaten für die Kommunikation und empfangen beispielsweise die Bescheide. Für dieses Vorgehen als Vertreterin beziehungsweise Vertreter der Bauherrschaft ist eine Vollmacht erforderlich. Empfohlen wird das Erstellen und Einreichens des Antrags durch die Bauherrschaft, da so bei einem Wechsel der Entwurfsverfassenden kein Bruch in der Kommunikation eintritt. Die Bauherrschaft kann über eine Zusammenarbeitsfunktion Entwurfsverfassende und Fachplanende einladen, die dann eigenständig den Antrag befüllen können. Durch eine Freizeichnung vor der Einreichung bestätigen Bauherrschaft und Entwurfsfassende die Richtigkeit der Daten und der Antrag kann eingereicht werden. 


Der neue Onlinedienst ist auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung ausgelegt und stellt so die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt."