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Endlich: neuer Bauprüfdienst zum Mobilitätsnachweis veröffentlicht

Das Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH) hat auf seiner Internetseite einen neuen Bauprüfdienst zum Thema notwendige Stellplätze und Fahrradplätze veröffentlicht. Dieser Bauprüfdienst „2022-02: Mobilitätsnachweis (BPD Notwendige Stellplätze und Fahrradplätze)“ ist die lang ersehnte Nachfolgeregelung zur alten Fachanweisung 01/2013 „Notwendige Stellplätze und Fahrradplätze“, die im Juni 2021 ausgelaufen war.

Das ABH informiert darüber, dass der neue Bauprüfdienst ab sofort, auch für laufende Genehmigungsverfahren, angewendet werden kann. Er dient in erster Linie als Auslegungshilfe für die unbestimmten Rechtsbegriffe des § 48 HBauO zu notwendigen Stellplätzen und Fahrradplätzen und besteht aus zwei Teilen nebst Anlagen: Teil A „Ermittlung des notwendigen Mobilitätsbedarfs“ bei nicht Wohngebäuden und Teil B „Empfehlungen für die Ermittlung der mobilitätsbezogenen Bedarfe von Wohnnutzungen“ zur Ermittlung eines angemessenen Stellplatzbedarfes. Denn § 48 Abs. 1a HBauO regelt zwar, dass die Verpflichtung zur Herstellung und zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge nicht für Wohnungen oder Wohnheime gilt. Dennoch müssen Bauherrinnen und Bauherren bei Wohnungsbauten – nur eben in eigener Verantwortung – entscheiden, wie viele Stellplätze sie herstellen müssen. Sie müssen sich – beraten von ihrer Architektin bzw. ihrem Architekten – über die zu erwartenden Mobilitätsbedürfnisse und den Bedarf an Stellplätzen im Klaren sein.

Mithilfe eines Formblatts, das dem Bauprüfdienst als Anlage 4 beigefügt ist, können der Mobilitätsbedarf und die angestrebte Reduzierung an notwendigen Stellplätzen nachvollziehbar dargestellt werden. Ein wichtiges Handwerkszeug für das Planen und Bauen in Hamburg ist der Bauprüfdienst also allemal. Der Bauprüfdienst bietet eine solide Grundlage für diejenigen, die Stellplätze reduzieren wollen. Er ist ein guter erster Schritt in Richtung Mobilitätswende.

Die Internetseite des ABH enthält neben den Bauprüfdiensten viele weitere hilfreiche Hinweise rund um das Beantragen von Baugenehmigungen. Planerinnen und Planer finden dort zum Beispiel eine Liste sog. Technischer Baubestimmungen, ein FAQ zu etlichen Regelungen der Hamburgischen Bauordnung, Erläuterungen zum Inhalt von Bauvorlagen, den Leitfaden zur Servicequalität im Baugenehmigungsverfahren sowie Best-Practice-Beispiele und Informationen zur Förderung des Wohnungsbaus bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden durch Dachausbau und Aufstockungen. Ein häufiger Blick auf die Internetseite lohnt sich!