Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat zum zum sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz Stellung genommen. Wir veröffentlichen die Pressemitteilung hier im Wortlaut:
Gebäudemodernisierungsgesetz: Planung braucht Verlässlichkeit – Stop-and-Go kostet mehr als Klimaschutz
Wer 2030 Null-Emissionsgebäude will, darf 2026 keine Rückwärtsbewegung einbauen.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) bewertet die Eckpunkte der Regierungsfraktionen zum sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) kritisch. Nicht einzelne Instrumente stehen im Mittelpunkt der Kritik, sondern das Signal an Planung und Baupraxis: Leitplanken werden gelockert, gleichzeitig wird für 2030 eine Evaluation mit möglicher Nachsteuerung angekündigt. Das schafft Unsicherheit und verteuert Projekte.
Die Architektenschaft steht in der Praxis zwischen politischen Zielvorgaben, Investitionsentscheidungen und Genehmigung. Für sie ist entscheidend, dass der Transformationspfad nachvollziehbar und stabil bleibt.
Neubau: Ziel 2030 – und jetzt ein Zwischenschritt zurück?
Ab 2030 verlangt die EU-Gebäuderichtlinie Null-Emissionsgebäude im Neubau. In den veröffentlichten FAQ der Regierungsfraktionen wird zugleich darauf verwiesen, dass bereits heute 96 Prozent der genehmigten Wohnungsneubauten dieses Niveau erreichten.
Vor diesem Hintergrund ist es widersprüchlich, in der Übergangsphase Anforderungen zu lockern. „Wenn der Markt sich bereits auf das Ziel 2030 ausrichtet, sollte die Politik diesen Weg stabilisieren, nicht temporär relativieren“, sagt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer.
Heizungsregulierung: Investition entlastet, Risiko verlagert
Nach den Eckpunkten soll die bisherige anlagenbezogene 65-Prozent-EE-Vorgabe beim Heizungseinbau entfallen. Fossile Heizsysteme wären damit nicht mehr an einen unmittelbaren erneuerbaren Mindestanteil im Gebäude geknüpft.
Stattdessen soll – wie im Eckpunktepapier und den FAQ ausgeführt – stärker über brennstoffbezogene Quoten (u. a. „Bio-Treppe“ ab 2029 sowie Inverkehrbringer-Quoten) gesteuert werden.
Das kann Investitionsentscheidungen kurzfristig erleichtern. Die langfristige Planbarkeit hängt jedoch stärker von Brennstoffverfügbarkeit, Preisentwicklung und künftigen regulatorischen Anpassungen ab.
Für Planende bedeutet das: Die Unsicherheit verlagert sich vom Heizungskeller in die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Entscheidend ist das Gesamtgebäude
Welche Lösungen im Neubau und im Bestand tatsächlich tragfähig sind, entscheidet sich nicht allein an der Heiztechnik, sondern am Effizienzniveau des Gesamtgebäudes und an klaren Nachweisregeln. Entscheidend ist, wieviel CO2 das Gebäude insgesamt ausstößt. Hier bleiben die Eckpunkte bislang vage.
Zugleich stehen mit der EU-Gebäuderichtlinie lebenszyklusbasierte Treibhausgas-Nachweise bevor. Diese müssen frühzeitig methodisch klar, digital handhabbar und vollzugstauglich ausgestaltet werden. Sonst droht zusätzlicher bürokratischer Aufwand ohne Mehrwert.
Verlässlicher Pfad statt späterer Korrektur
Die Ankündigung, 2030 zu evaluieren und gegebenenfalls nachzusteuern, ersetzt keinen stabilen Transformationspfad. Planung, Bauwirtschaft und Kommunen benötigen heute Klarheit – nicht die Aussicht auf erneute Kurskorrekturen in wenigen Jahren.
„Transformation gelingt nicht durch wiederholtes Umsteuern, sondern durch konsequente, verlässliche Leitplanken. Wir haben kein Energieproblem, sondern ein Emissionsproblem“, so Gebhard.
Mit ihrem eigenen Eckpunktepapier hat die Bundesarchitektenkammer konkrete Vorschläge für einen verlässlichen und praxistauglichen Transformationspfad vorgelegt. Diese Position wird sie nun aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.
Das Eckpunktepapier der BAK ist abrufbar hier.