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21. November 2025

Bundesarchitektenkammer begrüßt Initiative des BMJV für ein neues Gebäudetyp-E-Gesetz, kritisiert aber den Zeitplan

Im Nachgang der gemeinsamen Pressekonferenz des Bundesbauministeriums (BMWSB) und des Bundesjustizministeriums (BMJV) vom 20.11.2025 begrüßt die Bundesarchitektenkammer (BAK) die vorgelegten Eckpunkte für eine zivilrechtliche Flankierung des einfachen Bauens. Vorgesehen sind gesetzliche Regelungen zu einem neuen “Gebäudetyp-E-Vertrag“, der Auftraggebenden und Planenden die Vereinbarung von Standards unterhalb der allgemein anerkannten Regeln der Technik erleichtern soll. Eine strukturelle Reform des gesamten Baurechts ist nicht beabsichtigt. Zugleich kritisiert die BAK den aus ihrer Sicht zu weit ausgelegten Zeitraum. BAK-Präsidentin Andrea Gebhard: „Wir brauchen die zivilrechtliche Einordnung deutlich früher, damit die Forderungen nach mehr und bezahlbarem Wohnraum schneller umgesetzt werden kann. Das einfache Bauen nach dem Gebäudetyp-E kann dazu einen großen Teil beitragen!“

Die gesamte Stellungnahme der BAK können Sie hier nachlesen.