Fortbildungsprogramm

zurück zur Übersicht HAK262.08P

Vertiefung Arbeitsstättenrecht und aktuellen Änderungen – Grundlage für gewerblich genutzte Bauten

Montag, 14. September 2026
13.30 bis 18.00 Uhr

NEU im Programm

Präsenz Seminar

max. 24 Teilnehmer*innen

Referentin

Reinhild Carolin Müller
Sachgebietsleitung in der Staatlichen Arbeitsschutzaufsicht Hamburg, Fachbuchautorin von „Arbeitsstätten planen nach Arbeitsstättenverordnung, Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und Bauordnungsrecht“, Köln 2025

Umfang

5 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Gebühr

Mitglieder 130,00 €

Gäste 190,00 €

Ermäßigt 55,00 €

ExG 55,00 €

 

Veranstaltungsort

Hamburgische Architektenkammer KdöR
Grindelhof 40
20146 Hamburg

Der Grundstein für einen gut funktionierenden Arbeitsschutz wird bei der Bauplanung einer Betriebsstätte gelegt. Damit tragen Architekt*innen und bauvorlagenberechtigte Ingenieur*innen dazu bei, dass das Arbeitsstättenrecht in einer Betriebsstätte eingehalten werden kann. Dieses hat weitreichende Bedeutung: Nutzungsgerecht gebaute Betriebsstätten tragen zur Unfallvermeidung bei.
Können in einer erbauten Nutzung nicht alle für die Nutzung erforderlichen Anforderungen des Arbeitsstättenrechts eingehalten werden, muss die betreibende Person u.U. teure Umbaumaßnahmen vornehmen oder das Nutzungskonzept ändern. 

In diesem Seminar wird ein Überblick über die Anforderungen des Arbeitsstättenrechts vermittelt und erörtert, welche dieser Anforderungen über das Bauordnungsrecht hinausgehen.  
Es wird differenziert, welche Anforderungen für Büronutzungen relevant sind und welche es zusätzlich zum Beispiel in gastronomischen Nutzungen oder kleinen Produktionsbetrieben zu beachten gilt. Diese Betrachtungen sind für Planungen von Neubauten und Nutzungsänderungen gleichermaßen hilfreich.
Die Seminarinhalte basieren auf dem aktuellen Stand der Rechtssetzung im Arbeitsstättenrecht – inkl. der aktuellen Änderungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).