Der Grundstein für einen gut funktionierenden Arbeitsschutz wird bei der Bauplanung einer Betriebsstätte gelegt. Damit tragen Architekt*innen und bauvorlagenberechtigte Ingenieur*innen dazu bei, dass das Arbeitsstättenrecht in einer Betriebsstätte eingehalten werden kann. Dieses hat weitreichende Bedeutung: Nutzungsgerecht gebaute Betriebsstätten tragen zur Unfallvermeidung bei.
Können in einer erbauten Nutzung nicht alle für die Nutzung erforderlichen Anforderungen des Arbeitsstättenrechts eingehalten werden, muss die betreibende Person u.U. teure Umbaumaßnahmen vornehmen oder das Nutzungskonzept ändern.
In diesem Seminar wird ein Überblick über die Anforderungen des Arbeitsstättenrechts vermittelt und erörtert, welche dieser Anforderungen über das Bauordnungsrecht hinausgehen.
Es wird differenziert, welche Anforderungen für Büronutzungen relevant sind und welche es zusätzlich zum Beispiel in gastronomischen Nutzungen oder kleinen Produktionsbetrieben zu beachten gilt. Diese Betrachtungen sind für Planungen von Neubauten und Nutzungsänderungen gleichermaßen hilfreich.
Die Seminarinhalte basieren auf dem aktuellen Stand der Rechtssetzung im Arbeitsstättenrecht – inkl. der aktuellen Änderungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).