Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige leisten einen wichtigen Beitrag zur fachlichen Klärung komplexer Fragestellungen im Bauwesen. Ihre Expertise ist besonders gefragt, wenn Baumängel oder Planungs- und Ausführungsfehler beurteilt werden müssen. Für Gerichte, Bauherr*innen und Auftraggeber*innen sind sie unabhängige und qualifizierte Ansprechpartner*innen.
Die Hamburgische Architektenkammer, die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein und künftig auch die Hamburgische Ingenieurkammer-Bau bestellen und vereidigen Sachverständige.
Wer eine öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige*r anstrebt, muss besondere Sachkunde, einschlägige Berufserfahrung und persönliche Eignung nachweisen. Voraussetzung für die Bestellung und Vereidigung zur*zum Sachverständigen ist zudem die erfolgreiche Teilnahme an einem Sachverständigenlehrgang der Kammern.
Ziel dieses Lehrganges ist die Vermittlung von fachlichen und rechtlichen Kenntnissen, die auf eine spätere Tätigkeit als Sachverständige*r vorbereitet.
Inhalte / Ablauf:
1. Lehrgangstag:
● Voraussetzungen der Antragstellung für die öffentliche Bestellung und Vereidigung, Besonderheiten des öbuv SV
● Grundbegriffe des Zivilprozessrechts in Bau- und Architektensachen
● Grundbegriffe des materiellen Baurechts
2. Lehrgangstag:
● Rechte und Pflichten des gerichtlichen Sachverständigen
● Tätigkeit des Sachverständigen vor Gericht
3. Lehrgangstag:
● Besorgnis der Befangenheit
● schwierige Situationen
● Ortstermin/Bauteilöffnung
● Gerichtstermine
4. Lehrgangstag:
● Aufbau und Inhalt eines Sachverständigengutachtens
5. Lehrgangstag:
● Gutachteninhalte richtig formulieren
● Haftung und Versicherung
6. Lehrgangstag
● technische Regeln, Definitionen
● Vergütung und Abrechnung
● standesrechtliche Fragen, Werbung
● Abschlussgespräch und Informationen zur bevorstehenden Prüfung
7. Lehrgangstag / Prüfung
● mündliche Prüfung in Gruppen à 1 Stunde
Termine in der Übersicht:
Freitag, 8. Januar 2027, 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag, 19. Februar 2027, 14.00 – 18.00 Uhr
Montag, 15. März 2027, 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag, 19. März 2027, 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag, 16. April 2027, 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag, 21. Mai 2027, 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag, 28. Mai 2027, 14.00 – 18.00 Uhr (mündliche Prüfung in Gruppen á eine Stunde)