Fortbildungsprogramm

zurück zur Übersicht HAK262.43P

Nachhaltigkeit in Projekten der öffentlichen Hand

Donnerstag, 19. November 2026
9.30 bis 17.00 Uhr

NEU im Programm

Präsenz Seminar

max. 24 Teilnehmer*innen

Referent

Dag Schaffarczyk
Dipl.-Ing. Architekt, Geschäftsführer der Spreeplan Projekt UG, Holzmechaniker

Umfang

8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Gebühr

Mitglieder 175,00 €

Gäste 250,00 €

Ermäßigt 85,00 €

JM 50,00 €

ExG 85,00 €

 

Veranstaltungsort

Hamburgische Architektenkammer KdöR
Grindelhof 40
20146 Hamburg

Öffentliche Bauvorhaben unterliegen aufgrund ihrer Vorbildfunktion, strenger gesetzlicher Vorgaben und komplexer Abstimmungsprozesse besonderen Anforderungen.

1. Gesetzliche Vorgaben, Leitfäden und Zertifizierungssysteme
Dieser Programmpunkt widmet sich den verbindlichen und empfehlenden Regelwerken, die den Rahmen für das Bauen der öffentlichen Hand vorgeben.
● Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen (LFNB): Einführung in den Leitfaden, der bei Hochbauaufgaben des Bundes (unter Berücksichtigung von RBBau und ZBau) verbindlich anzuwenden ist und für Länder sowie Kommunen empfehlenden Charakter besitzt.
● Verbindliche Einführung in den Bundesländern: Analyse von Praxisbeispielen, in denen der Leitfaden bereits verbindlich eingeführt wurde (z. B. in Brandenburg seit Januar 2020 über die RLBau BB oder in Schleswig-Holstein).
● Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB): Systematik zur ganzheitlichen Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten über den gesamten Lebenszyklus. Vermittlung der Gewichtung der Hauptkriteriengruppen: Ökologische, ökonomische, soziokulturelle/funktionale sowie technische Qualität (jeweils 22,5 %). Prozessqualität (10 %) und Berücksichtigung von Standortmerkmalen.

2. Nachhaltige Beschaffung und recyclinggerechtes Konstruieren
Die öffentliche Hand muss beim Einkauf von Leistungen soziale und ökologische Standards wahren.
● Leitfäden zur nachhaltigen Beschaffung: Praxisnahe Umsetzung von Beschaffungsrichtlinien (wie dem Hamburger Nachhaltigkeitsleitfaden ab Januar 2025) unter Berücksichtigung von Langlebigkeit, Kreislauffähigkeit und fairen Arbeitsbedingungen.
● Recyclinggerechte Konstruktionsvorgaben: Anforderungen an eine einfache Demontierbarkeit zur Reparatur und Materialtrennung, die Kennzeichnung von Kunststoffteilen (> 25 g nach ISO-Norm 11469) sowie die Bereitstellung detaillierter Demontageanleitungen.
● Vermeidung von Schadstoffen: Konsequente Umsetzung baulicher Vorgaben in Ausschreibungen, wie der Verzicht auf chemische Kleber oder Bauschäume zugunsten ökologischer Baustoffe.

3. Lebenszykluskostenanalyse (LZK) im Vergabeverfahren
Bei öffentlichen Ausschreibungen entscheidet nicht mehr nur der rein nominale Anschaffungspreis, sondern die Wirtschaftlichkeit über den gesamten Lebenszyklus.
● Gesetzliche Verankerung: Relevante rechtliche Grundlagen im Vergaberecht, darunter § 59 Abs. 1 VgV, § 43 Abs. 4 UVgO sowie landesspezifische Regelungen wie § 3b Abs. 2 HmbVgG.
● Kostenfaktoren in der Berechnung: Strukturierte Erfassung von Anschaffungskosten, Betriebskosten (Energie-, Wärme-, Wasserverbrauch), Wartungs- und Entsorgungskosten sowie der optionalen Einbeziehung externer Umweltkosten (z. B. CO₂-Emissionen).
● Integration als Zuschlagskriterium: Methodische Einbindung der LZK in die Leistungsbeschreibung zur Gewährleistung einer diskriminierungsfreien, objektiven und vergleichbaren Angebotswertung.

4. Schnittstellenkoordination und softwaregestütztes Datenmanagement
Öffentliche Projekte zeichnen sich durch eine sehr hohe Anzahl an Stakeholdern und strenge Dokumentationspflichten aus.
● Schnittstellen im Projektteam: Koordination zwischen Auftraggeber (z. B. Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt), Nutzer*innen, Planungsbeteiligten, Genehmigungsbehörden (z. B. Denkmalamt) und ausführenden Gewerken.
● Etablierung einer Besprechungsstruktur: Strukturierung von regelmäßigen Jour-Fixe-Terminen (Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen) und die rechtssichere Protokollierung.
● Gemeinsame Datenbasis und BIM: Ständige Synchronisation über Projektplattformen (z. B. Planfred), Bereitstellung von 3D-BIM-Modellen für die spätere Liegenschaftsverwaltung sowie lückenlose Dokumentation der Projekthistorie.

5. Praxisnahes Risiko- und Änderungsmanagement
Der Umgang mit unvorhergesehenen Planungsänderungen und Risiken erfordert bei öffentlichen Geldern maximale Transparenz und formale Absicherung.
● Umgang mit unvorhergesehenen Bestandsrisiken: Strategien beim Fund gesundheits- oder bauschädigender Stoffe (z. B. Hausschwammbefall während der Sanierung).
● Formale Entscheidungswege: Strukturierte Ausarbeitung von Entscheidungsvorlagen, die Mobilisierung von zusätzlichen Fördermitteln oder Haushaltsgeldern sowie die rechtskonforme Anpassung von Leistungsverzeichnissen und Nachträgen.
● Sicherstellung langfristiger Funktionalität: Planung von Nutzungsneutralität, flexiblen Grundrissen (z. B. einfache Rückbaubarkeit von Trennwänden ohne statische Eingriffe) und barrierefreier Erschließung.