Fortbildungsprogramm

zurück zur Übersicht HAK262.62P

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz)

Samstag, 7. November 2026
9.30 bis 17.00 Uhr

Präsenz Seminar

max. 24 Teilnehmer*innen

Referent

Stefan Horschler, Dipl.-Ing. Architekt, Büro für Bauphysik, Hannover

Umfang

8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Gebühr

Mitglieder 175,00 €

Gäste 250,00 €

Ermäßigt 95,00 €

JM 50,00 €

ExG 95,00 €

 

Veranstaltungsort

Hamburgische Architektenkammer KdöR
Grindelhof 40
20146 Hamburg

Ankündigungstext am 17.08.2026 aktualisiert

Mit dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde vereinbart, das Gebäudeenergiegesetz zu modifizieren (konkret im Eckpunktepapier vom 24. Februar 2026: Das Heizungsgesetz wird abgeschafft. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen der mit der Novelle 2023 eingefügten §§ 71 – 71p sowie der § 72 des GEG werden gestrichen.). Im Juli 2026 wurde das neue Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlich, ganz wesentliche Neuerungen treten ab 1. Januar 2027 in Kraft, und auch in den Folgejahren kommen eine Reihe von Neuerungen auf planende und ausführende Personen zu.
Konkret ergeben sich mit diesem Gesetz zahlreiche Neuerungen sowohl im Anforderungsniveau für den Einbau von Heizungen, neue Nachrüstungsregelungen für Nichtwohngebäude, Änderungen in der Ableitung des einzuhaltenden Jahres-Primärenergiebedarfs, aber auch in der Bewertung durch die neue DIN/TS 18599 : 2025-10, aber auch die DIN 4108-2 : 2026-05 und DIN 4108-3 : 2024-03 bis hin zu Regelungen zur Ermittlung von Treibhausemissionen für zu errichtende Gebäude ab 2028 für zu errichtende Gebäude der öffentlichen Hand und ab 2030 für alle zu er-richtenden Gebäude mit Einbezug der Materialität und von Komponenten.

Inhalte:
• Übersicht zu den Anforderungen für zu errichtende Gebäude
- Änderung der Referenztechnik
- Umstellung der Primärenergiefaktoren auf fp,tot inklusive Erneuerbare Energien-Anteil
- Abschaffung der §§ 71 und 72 zur Berücksichtigung Erneuerbarer Energien 
- Pflicht zur Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden bereits ab 70 kW
- Neuerungen der DIN 4108-2 im Hinblick auf den sommerlichen Wärmeschutz und der DIN 4108-3 und DIN 4108-7
• Änderung für das Bauen im Bestand insbesondere beim Einbau neuer Heizungen
• Nachrüstungen für Nichtwohngebäude
• Beispielhafte Neuerungen zur DIN/TS 18599
• Ausblick auf die Treibhausbilanz nach DIN SPEC 91606