Fortbildungsprogramm

zurück zur Übersicht HAK262.56P

Der Generalplanervertrag

Freitag, 16. Oktober 2026
9.30 bis 17.00 Uhr

Präsenz Seminar

max. 24 Teilnehmer*innen

Referent

Prof. H. Henning Irmler
RA und FA für Vergaberecht und Bau- und Architektenrecht, irmler.rechtsanwälte, Schwerin und Lübeck, Honorarprofessor für Architektenrecht an der Hochschule

Umfang

8 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Gebühr

Mitglieder 175,00 €
Gäste 250,00 €
Ermäßigt 85,00 €

Veranstaltungsort

Hamburgische Architektenkammer KdöR
Grindelhof 40
20146 Hamburg

Buchungsfrist abgelaufen

Die Rolle des Generalplaners ist eine der attraktivsten – und anspruchsvollsten – unternehmerischen Optionen für selbständige Planer. „Wer als Generalplaner auftritt, ist gegenüber seinem Auftraggeber für alle Planungsleistungen verantwortlich – unabhängig davon, wer sie tatsächlich erbracht hat. Das ist die Chance und das Risiko zugleich."
Wer alle Planungsdisziplinen „aus einer Hand" anbietet, gewinnt an Marktattraktivität, übernimmt aber gleichzeitig eine erheblich erweiterte rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung. Zwischen Honorarchance und Haftungsrisiko liegen oft nur ein schlecht verhandelter Vertrag, eine unklare Leistungsbeschreibung oder eine unzureichende Versicherungsdeckung.
Dieses Seminar gibt Büros das Werkzeug an die Hand, die Generalplanerrolle rechtssicher zu gestalten – von der Vertragsverhandlung über das Verhältnis zu Subplanern bis zur Abwicklung bei Streit oder Kündigung.

Inhalte:
Das Seminar behandelt das Thema in sechs aufeinander aufbauenden Modulen:
Modul 1 – Das Generalplanermodell führt in die rechtliche und wirtschaftliche Struktur ein: Abgrenzung zum Generalunternehmer und Projektsteuerer, typische Auftragskonstellationen, strategische Chancen und strukturelle Risiken.
Modul 2 – Der Generalplanervertrag analysiert Struktur und Inhalt eines professionellen GP-Vertrags, den Leistungskatalog (Architekten-, Fachplanungs- und GP-spezifische Leistungen), Honorargestaltung nach HOAI 2021 sowie kritische Vertragsklauseln mit Verhandlungshinweisen.
Modul 3 – Der Fachplanervertrag beleuchtet das Nachunternehmerverhältnis zwischen GP und Subplaner: Leistungsabgrenzung, Schnittstellenverantwortung, Zustimmungsvorbehalte des Auftraggebers und Risikoverteilung bei Subplaner-Wechsel oder -Insolvenz.
Modul 4 – Haftung ist das Kernstück des Seminars: Haftung für eigene Leistungen, für Koordinationsfehler und für Fehler der Subplaner (§ 278 BGB), Gesamtschuldnerschaft, vertragliche Haftungsbeschränkungen, Abnahme als Zäsur und Mängelrecht.
Modul 5 – Versicherung und Risikomanagement behandelt den notwendigen Versicherungsschutz für die GP-Konstellation, Deckungssummen, Maximierungsklauseln und praktisches Risikomanagement durch Dokumentation und frühzeitige Schadensanzeige.
Modul 6 – Vergaberecht und Kündigung schließt das Seminar mit zwei praxisrelevanten Komplexen: der vergaberechtlich zulässigen Bündelung von Planungsleistungen beim öffentlichen Auftraggeber (Losgebot, Ausnahmen) sowie den Rechtsfolgen der freien und der außerordentlichen Kündigung des GP-Vertrags.
Jedes Modul wird durch Fallbeispiele und Klauselanalysen aus der Praxis ergänzt. Das Seminar schließt mit einer offenen Diskussionsrunde ab.