Fortbildungsprogramm

zurück zur Übersicht HAK262.45P

Der Bauantrag in der Praxis Teil 2 Materielle Grundlagen und Verfahrensrecht der Hamburgischen Bauordnung (HBauO)

Montag, 23. November 2026
13.30 bis 18.00 Uhr

Präsenz Seminar

max. 24 Teilnehmer*innen

Referent*innen

Heike Hohmann
Dipl.-Ing., Baudirektorin, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Oberste Bauaufsicht Hamburg
und
Annette Esselmann
Dipl.-Ing., Baudirektorin, Leitung des Fachamtes Bauprüfung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte

Umfang

5 Fortbildungsstunden / Unterrichtseinheiten je 45 Minuten

Gebühr

Mitglieder 130,00 €
Gäste 210,00 €
Ermäßigt 65,00 €
JM 55,00 €
ExG 65,00 €

Veranstaltungsort

Hamburgische Architektenkammer KdöR
Grindelhof 40
20146 Hamburg

Ziel des Seminars ist die Vermittlung von materiellen Grundlagen der Hamburgischen Bauordnung für eine rechtssichere Planung von Bauvorhaben. Anhand von Beispielen aus der Baugenehmigungspraxis werden die wesentlichen Anforderungen der HBauO an das Grundstück und seine Bebauung erläutert. Es werden die verschiedenen Antragsarten des Baugenehmigungs¬verfahrens dargestellt sowie der sichere und zielorientierte Umgang mit Behörden aufgezeigt. Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über die Neuerungen, die mit der Neufassung der HBauO zum 01.01.2026 in Kraft treten. 

Definition und Erläuterung zentraler Begriffe
Begriffsdefinition Gebäude, Höhe, Gebäudeklasse, Nutzungseinheit, Geschosse

Grundstücksbezogene Anforderungen der HBauO
Erschließung
Abstandsflächen
Vorgärten, Kinderspielflächen
Nachbarliche Belange, Baulasten

Nutzungsbedingte Anforderungen
Anforderungen an Aufenthaltsräume, Wohnungen
Absturzsicherung
Mobilitätsnachweis 
Barrierefreies Bauen

Verfahrensrecht der HBauO:
Verfahrensfreie Vorhaben
Genehmigungsfreistellung
Arten von Baugenehmigungsverfahren 
Vorbescheidsverfahren
Isolierte Abweichungsanträge
Bauvorlagen nach BauVorlVO

Bearbeitung des Bauantrags in der Verwaltung
Aufbau und Aufgaben der Bezirksverwaltung (Fachamt Bauprüfung, Bauausschuss etc.)
Prüfumfang seitens der Behörde, Verfahrensfristen
Verantwortung Behörde - Entwurfsverfasser