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Fortbildungsprogramm

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Baudurchführung in der Landschaftsarchitektur Teil 4: Termine und Fristen im Zuge der Bauleitung

Termin

Samstag, 17. April 2021
9.30 bis 16.00 Uhr

Online Seminar

max. 25 Teilnehmer*innen

Referenten

Dipl.-Ing. Uwe Fischer

Landschaftsarchitekt BDLA und Stadtplaner

Arndt Kresin

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Master of Business Administration

Gebühr

Mitglieder 190,00 €

Gäste 260,00 €

Ermäßigt 90,00 €

Veranstalter*innen

Hamburgische Architektenkammer in Kooperation mit dem Bund deutscher Landschaftsarchitekten (bdla), Landesverband Hamburg e.V.

Veranstaltungsort

online

Buchungsfrist abgelaufen

Im Spannungsfeld zwischen Personen, die bauen wollen, und den ausführenden Firmen obliegt es Landschaftsarchitekt*innen, für eine mangelfreie Umsetzung der vertraglichen Leistungen zu sorgen. Bereits in einem gewöhnlichen Bauablauf werden sie dabei mit einer Vielzahl an fachlichen und rechtlichen Fragen konfrontiert. Zugleich müssen sie die Person, die bauen will, zutreffend beraten und aufklären, um sie vor Schaden zu bewahren. Dies erfordert ein solides fachliches und rechtliches Grundwissen, eine klare Vorstellung über die Aufgaben und Struktur der Überwachung sowie ein Bewusstsein für die kritischen Phasen.
Während der Objektüberwachung sind vertragliche Fristen und Termine zu koordinieren, zu kontrollieren und nachzuhalten. Ausgehend von den rechtlichen Grundsätzen werden an Fallbeispielen die Grundlagen und Problemfälle aus fachlicher und juristischer Sicht besprochen. Es werden zugleich Haftungsfallen für den Architekten erläutert und Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des rechtlichen Hintergrunds, in der Hauptsache des VOB/B-Vertrags, aufgezeigt.

• Vertragliche Pflichten der*des Landschaftsarchitekt*in
• Aufklärungs-, Informations- und Beratungspflichten gegenüber der Bauherrschaft
• Fälligkeit und Verzug des Baubeginns und der Fertigstellung
• Bauablaufstörungen, Behinderung, Unterbrechung
• Bauzeitverlängerung und weitere Rechtsfolgen
• Vertragliche Werkzeuge zur Terminbindung
• Werkzeuge der tatsächlichen Terminüberwachung
• Fälligkeit und Verzug von Abschlags- und Schlusszahlung
• Frist zur Einzahlung von Sicherheitseinbehalt
• Fälligkeit und Verzug der Abnahme, Abnahmefiktion
• Fristen bei Geltendmachung der Mängelrechte
• Dauer, Hemmung und Neubeginn von Gewährleistungsfristen

Ziel des Seminars ist es, Sicherheit im praktischen und rechtlichen Umgang mit Terminen und Fristen während der Objektüberwachung zu schaffen. Am Ende des Seminars haben die Teilnehmer*innen einen vertieften Überblick über die Leistungspflichten der Landschaftsarchitekt*innen und in der Objektüberwachung gewonnen. Die typischen Problemfelder und Haftungsfallen sind ihnen bewusst, sie verfügen über die fachlichen und rechtlichen Lösungsansätze. Das Seminar frischt die Kenntnisse zur VOB/B auf und vertieft sie. Ferner werden einzelne, für die Objektüberwachung maßgebliche Vorschriften der Baurechtsreform mit einbezogen.

Hinweise

Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:
Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrophon, die Nutzung eines Headsets wird nachdrücklich empfohlen

Die Seminarreihe Baudurchführung in der Praxis der Landschaftsarchitektur umfasst die folgenden Teile:
Teil 1: Einführung in die Objektüberwachung / Bauleitung (1-2019)
Teil 2: Abnahme und Mängelhaftung bei Pflanzleistungen (2-2019)
Teil 3: Schnittstellenproblematik, Behinderung und Bedenken (2-2020)
Teil 4: Termine und Fristen (1-2021)
Teil 5: Rechnungs- und Nachtragsprüfung (2-2021)