In diesem Seminar werden die sich aus dem Arbeitsstättenrecht, dem Baurecht und den anerkannten Regeln der Technik für die Innenraumbeleuchtung mit Tageslicht ergebenden Anforderungen vermittelt. Einleitend wird dazu die Anforderungscharakteristik des Arbeitsstättenrechts dargestellt und dem Baurecht gegenübergestellt. Auf einzelne, nicht übereinstimmende Anforderungen wird hingewiesen.
Die Inhalte der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung werden vorgestellt und vor dem Hintergrund der Arbeitsstättenverordnung in ihrer Relevanz erläutert. Thematisiert werden auch die bauordnungsrechtlich an die Beleuchtung mit Tageslicht bestehenden Anforderungen.
Grundlage für die Klärung der Frage, welche Eigenschaften der Tageslichtbeleuchtung einem Auftraggeber als Teil der allgemein anerkannten Regeln der Technik geschuldet werden, bildet eine Vorstellung der Kriterien der DIN EN 17037 Tageslicht in Gebäuden und der Anforderungen aus DIN 5034-1 Tageslicht in Innenräumen, Begriffe und Mindestanforderungen.
Durch die Vorstellung einiger Beispiele werden die Inhalte vertieft. Dabei wird auch der Zusammenhang zwischen Tageslichtnutzung und Energieeffizienz bzw. die Auswirkung der energetischen Sanierung von Gebäuden auf die Tageslichtnutzung dargestellt.