Planungshonorare sind Verhandlungshonorare. Daran ändert die novellierte HOAI 2021 nichts. Es entfällt gegenüber der „alten“ HOAI lediglich ein sowieso weitmaschiges Sicherheitsnetz eines einklagbaren Mindesthonorars. Unverändert finden zum Projektbeginn Verhandlungen zum Vertrag und zu wesentlichen Honorareckpunkten statt, wofür die HOAI nach wie vor beste Grundlagen bietet. Werden diese angewandt, ist im Projektverlauf eine Kostenberechnung aufzustellen, der Anteil der mitzuverarbeitenden Bausubstanz ist im Zuge der Entwurfsplanung festzulegen, auf bauherrenseitige Änderungswünsche ist ebenso angemessen zu reagieren wie auf planer*innenseitige Honoraranpassungsüberlegungen.
Für die in der Projektabwicklung zu bestimmenden Honorarparameter werden die planenden Mitarbeiter*innen maßgeblich sein. Dafür sind ein Grundwissen der HOAI sowie in bestimmten Fällen auch vertiefte Kenntnisse erforderlich. Diese vermittelt das hier vorliegende Seminar – und weitere das Honorar betreffende Themen: Schon frühzeitig sind die Grundlagen für erfolgreiches und normgerechtes Nachtragsmanagement zu schaffen. Mit der Bestimmung der tatsächlichen Leistungsverpflichtung ist die Abgrenzung von Grundleistungen und Besonderen Leistungen verbunden. Stundenlisten müssen regelkonform aufgestellt werden. Und nicht zuletzt sollten auch die Haftungsfolgen mangelhafter Planungsleistungen bekannt sein.
Ziele dieses Seminars sind die Sensibilisierung für wirtschaftliche Aspekte und die Vermittlung aller wesentlichen HOAI-Kenntnisse zum Verständnis der Zusammenhänge zwischen Planung und Honorar. Dieses Wissen ist grundlegende Voraussetzung, um auch im Sinne der Ökonomie Projekte erfolgreich bearbeiten zu können – sowohl für Büroleitungen als auch für an der Planungsaufgabe beteiligte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowohl für Bauherr*innen als auch für deren Mitarbeiter*innen.
• Rechtliche Einordnung und Grundlagen der HOAI
• Leistungsbilder · Leistungsphasen · Leistungspflichten
• Honorargrundlagen · Anrechenbare Kosten · Zeithonorar
• Umbauzuschlag · Mitzuverarbeitende Bausubstanz
• Nachtragsansprüche · Nachtragsberechnung